luden.
aft dk« Sabri.
Hb btreifj
7 Mgllfa Interim«.
r in Smjjfang Juni 1865. &■ Welsing.
>e im Schiifer- n auf unferen ■8 Hl ®kben. J slndkn. An. J»erf«öertoaltet
65.
iefergru&eit- »ft 1 ein Injiftrmi anberthald Zu> sagt die EM
on 14 Zäh«« 1 gtfuity. Da« litt«.
eschastigun- hi ijleflinjtt.
intcr, die ich mrobnung Mit , ju ttttmietben । tim F bf- ndhomme, ichlehrer.
ie Bettdecke g«< Polizeidieiter.
Ichuhe werte» iine Weil, JrflirtHt- «, wel-hee da» ifl, tat" tl( rttn M
21)0 200
»M Malter. Wend V,
iVnjrigrblatt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
«rscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. — Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 st. 42 ft., für Auswärtige incl. ve« vorschnftL. tägigen Poiiauffchlag« 1 st. 42 fr. — Autwärt« abonnirt man stch bet allen Postämtern. — In Gießen bei der Brpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
J|£ AO Samstag den Juni 1S65»
Einladung zum Abonnement
auf das
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Juli 1865 beginnt für die Stadt Gießen ein neues halbjähriges Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:
Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.
Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten rc. re., die Anklagen und Urtheile der Asfisen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.
Der Abonnementspreis beträgt frei in's Haus geliefert: 51 fr.
Amtlicher T h e i l.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Die Vorschrift des Artikels 342 des Polizeistrafgesctzes, wonach bei Vermeidung einer Strafe von 5 bis 50 fl. „der unbefugte Verkauf von sog. Geheimmitteln, es mögen dieselben gegen wirkliche Krankheiten oder zur angeblichen Verschönerung des Körpers, namentlich zum Waschen oder Farben der Haare und dergleichen bestimmt sein, Jedermann untersagt" ist, wirb hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht.
Gießen, den 19. Juni 1865. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gefundene Gegenstände:
Eine Elfenbeinbroche, ein Manchettenknopf, ein Kopftüchelchen von schwarzer Seide, eine Schachfigur von Zinn, ein Büch«, chen mit drei Stahlfedern, ein alter schwarzer lederner Gürtel, eine große Scheere, ein graues wollenes Strickzeug, ein seidenes Halstückelchen mit röthlichem Grund, ein alter grauer wollener Soltatenmantel und ein Schlüssel.
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver- langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 23. Juni 1865. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edictalladung.
Oeffentliche Bekanntmachung.
2227) Erb- oder sonstige Ansprüche an den geringen Nachlaß der dahier ledig verstorbenen Johannette Rühl sind um so gewisser binnen 14 Tagen bei unterzeichne
ter Stelle anzumeldcn, als sonst ohne Rücksicht auf solche über den Nachlaß verfügt werden wirb.
Gießen, ben 20. Juni 1865.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.
Zesonderr Bekanntmachung.
Main - Weser - Bahn.
2210) Vom 1. Juli ab werden Billete zur Hin- und Rückfahrt zu ermäßigten Preisen ausgegeben.
Diese Billete (Retourbillett) sind nur


