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raschenden leilmitlels Herr in Schweiz, Expedition ut vielen g nehmen.

etztcn Ni­cht. Von

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Sri. Mende SchleSwig- o. Berlin; bürg; Hr. l) v. Brrö-

Lschmaim idjreiber u. er v. Cod- ainj, Heß 1). Aachen,

pr. Stadt- Bernhordt, . v. Celle;

Hr. Jäckel, Steiuh. v.

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GeschästSI. , Piivatm.

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Stadt und den Kreis Gießen

186M

Samstag derr 23 April

L 33.

wegen Raubmords (M. Hube und Branco)

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Zusammen

Gießen, ven 18. April 1864.

Wegen eingetretener Saatzeit sind die Tauben vom 24 April bis 14. Mai bei Vermeidung der im Artikel 79 des Feld

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strafgesetzes angedrohten Strafe einzuhalten. Gießen, den 21. April 1864.

Tödtung

Rothzucht und widernatürlicher Unzucht Kindesaussetzung und Abtreibung der Leibesfrucht Brandstiftung..... - -L

Desertion............

Diebstahls Betrugs, Unterschlagung und Fälschung . .....

Widersetzung und Verletzung der Amts- und Dümstehre .... Körperverletzung und Drohung Beschädigung fremden Eigcnthums . . . -

Landstreicherei und verbotener Rückkehr.......

Bettelns (hierunter 42 Gewohnheitsbettler, die in's Correctionshaus verurtheilt Ruhestörung . .....

Uebertretung der Feierabendstunde

Verunreinigens, Nichtrcinigens, Versperrens der Straßen, schnellen Fahrens re. unerlaubter Annahme fremder Dienstboten, unerlaubter Beherbergung unerlaubten Betriebs der Gewerbe (Pfuschen, Hausiren) ... leicht und schlecht gebackenen BrodeS, Fälschung der Lebensmittel Störung der SonntagSfeier

Vergehen gegen die Feucrordnung und verbotenen Schießens Vergehen gegen die Bauordnung........

Richtvcrwahren bissiger Hunde Völlerei . ..........

Concubinats und Kuppelei verschiedener anderer Polizei - Vergehen Octroi- Defraudation . ...

Großherzogliche Polizeivcrwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Die in den Jahren 1861, 1862 und 1863 in der Stadt Gießen ängstigten Verbrechen und

Vergehen betreffend.

Nachstehende Uebersicht wirv hiermit veröffentlicht. ,

: m Jahre 1861 | 1862 | 1863 Personen

Es murren vom Polizei-Personal der Stadt Gießen angezeigt, beziehungsweise verhaftet:

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wurden)

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und SarnitagS. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl- 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Poftauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bet der Ervedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

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Anzeigemlt

für die

Personen.

NB. Hierunter sind die auf Requisition der Gerichte vorgenommenen vielen Verhaftungen nicht begriffen. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

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