für die
und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich ?wei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä W. Samstag den 31. Januar
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 131 u. 436. Gießen, sm 24. Januar 1863.
Betreffend: Den Wetterschaden in den Gemarkungen Wolf, Büches, Düdelsheim, Lindhcim, Hainchen, Illnhausen, Rohrbach und Aulen-Diebach im Kreise Büdingen.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses Kreises.
Am 6. Juli v. I. hat ein heftiger Sturm und ein arges Hagelwetter in den Gemarkungen der rubricirten Gemeinden schweren Schaden angerichtct. Viele Gebäude wurden beschädigt, der größte Theil der Obstbäume entwurzelt und gebrochen und alle Feldfrüchte vernichtet. Die Beschädigten gehören zum größten Theile der gering bemittelten Klasse an und leiden schon jetzt Mangel an Lebensmitteln.
Um weiterem Nothstande so viel als möglich vorzubeugen, hat stch Großherzogliches Ministerium des Innern durch Verfügung vom 31. v. Mts. zu Nr. M. d. I. 14,412 unter den vorliegenden besonderen Verhältnissen ausnahmsweise veranlaßt gesehen, für die von dem fraglichen Wetterschaden betroffenen armen Angehörigen der genannten Gemeinden eine Collecte in der Provinz Oberhessen zu gestatten.
Indem wir Sie hiervon in Kenntniß setzen, beauftragen wir Sie, die hiernach gestattete Collecte alsbald in Ihren Gemeinden vorzunehmen und den Erfolg längstens innerhalb 14 Tagen einzuberichten.
Wir bemerken hierbei noch, daß der Nothstand der großen Anzahl der ärmeren Einwohner in den genannten Gemeinden schon jetzt sehr fühlbar ist und in dem kommenden Frühjahr stch sehr steigern wird, daß es daher auch wünschenwerth ist, wenn die Einsammlung der Gaben an Früchten geschieht, indem dadurch bei der vemnächstigcn Ausstellung der Sommerfelder dem Mangel an Saatfrucht ganz besonders abgcholfen wird.
Nach einer Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts Büdingen wird die Noth der bezeichneten Gemeinden sehr groß werden, indem der Ertrag kaum die Erndtekosteu übersteigen und selbst die Kartoffeln so sehr gelitten haben sollen, daß die in geringem Maaße geerndteten kaum genießbar seien. Wir erwarten daher, daß die Collecte in Ihren Gemeinden durch Ihre Bemühungen eine reichliche werden wird.
Sollten die Gemeinderäthe Ihrer Gemeinden, zu deren Versammlung wir Sie hierdurch ermächtigen, geneigt sein, aus den Gemeindekassen einen angemessenen Beitrag, außer jener Collecte bei den Gemeindegliedern, zu bewilligen, so ist hierüber Protokoll aufzunehmen und dasselbe uns zur Genehmigung vorzulegcn.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Der diesjährige Curs für Baumwärter in dem Institut zu Reutlingen beginnt am 9. März und wird am 23. Mai geschlossen. Als Honorar ist zu entrichten für Unterricht, Wohnung, Bett und Abgabe in's Krankenhaus 17 fl. 30 kr.; für Frühstück, Mittagessen und Abendbrod täglich 21 kr.
Es steht zu erwarten, daß der landwirthschaftliche Provinzial-Verein einen angemessenen Beitrag zu den Unterrichtskosten leisten wird und auch von Seiten des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins ist ein Beitrag von 25 fl. vcrwilligt.
Diejenigen jungen Männer, welche an fraglichem Unterricht Theil zu nehmen gewillt sind, haben stch binnen 8 Tagen mit von ihrem Geistlichen und Bürgermeister beglaubigten Nachweis über ihre Befähigung und sittlich gute Aufführung dahier anzumelden.
Gießen, den 27. Januar 1863.
Der Vorstand des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Gießen.
K ü ch l e r.


