Ausgabe 
30.9.1863
 
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Deuh.- v. Wieü- Domherr

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Anztigeblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: mäßige Postaufschlag hinzu.

Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 ft., für Auswärtige kitt ter vorschrifts- AuSwärtS abonnirt uran sich bp allen Postämtern. In Gießen bei ift Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

M 78-

Mittwoch den 30» September

1863

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

D

Fleischtare.

Ochsenfleisch .......

Kuhfleisch

Rindfleisch . .....

Kalbfleisch ........

Schweinefleisch ......

Hammelfleisch

Schaasfleisch

Leberwurst ......

Bratwurst

Schwartenmagen .

Blutwurst ........

geräucherter Speck .....

Schinken . . . ... . . .

Dörrfleisch .......

für die Provinzialhauptstadt Gießen:

per Pfund

per Pfund fr.

ff

B r o d t a r e.

ff

17

14

12

9

17

14

10

18

22

18

20

30

26

22

ff

ff

ff

ff

ff

ff

2( 4t Loth

5

4

Rindsfctt . . . . . Niercnfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

I-rste- und t bestehend Korn-Mehl s '

Pfund

2t ordinäres

4 i Brod aus

ff

ft

gemischtes s % Walzen- und z b b b Brod aus ) */2 Korn-Mehl s h£|t£t,£nD

Quint

1 Wasserweck

2 Milchbrov .......

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

fr.

20

16

24

28

tr.

51

11

6£

121

1

1

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältnis nicht mehr als 1»/, Pfund Zugabe befindlich sein.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictaliädung.

2759) Großherzogliches Hofgericht dahier hat über Vas um 2533 fl. 58 fr. überschuldete Vermögen sdes Louis Ferber im Hesst-1 schen Hof dahier den förmlichen ConcurS- i Prozeß erkannt. Es werden vaher alle Die- - jenigen, welche Ansprüche an das gcvachte - Vermögen zu bilden vermeinen, hiermit auf-; gefordert, solche sogewiß im Termin

Freitag den 4. December l. I., Vormittags 10 Uhr, bei uns anzumelden, zu begründen und et­waige Vorzugsrechte geltend zu machen, als fle sonst ohne ein besonders zu erlassendes Präclusivdecret damit ausgeschlossen werden, aus der Concursmasse keine Befriedigung zu erwarten haben. In dem genannten Termin soll gleichzeitig angelegentlichft die

Güte versucht, ein Gläubigerausschuß er­nannt und ein Massecurator bestellt werden, wobei die nicht persönlich erschienenen Gläu­biger, resp. deren nicht gehörig legitimirten Vertreter als den Beschlüssen ver Mehrheit der erschienenen Gläubiger beigetreten ange­sehen werden.

Gießen, den 24. September 1863.

Großherzoglichcs Stadtgericht Gießen. Muhl, v. Rots mann,

Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

Besondere BekanniMAchnng.

Feldstrafen-Erhebung bei dem Rent­amt Gießen.

2770) Die Felvstrafen von der IV. Pe­riode l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts.

an den Zahltagen: Dienstags und Sam- stags, ohne Kosten, bezahlt werden.

Gießen, am 27. September 1863. Großherzoqliches Rentamt Gießen.

I. B. d. R.:

Rübe, Finanz-Accessist.

Versteigerungen.

Vergebung von Pflasterarbeit bei der Stadt Gießen.

2763) Donnerstag den 1. October 1863, des Morgens 9 Uhr,

soll die Reparaturarbeit an dem Straßen- pflastcr dahier auf dem Rathhause an den Wenigstfordernden vergeben werden.

Gießen, den 28. September 1863. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.