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Achter vM Juli.
ms ®atte«, !fe
en Woch ii.
Dortmund, Sberg, und hn, Mark jeboren dri
Hoheniim ) und Ktll- John, Hti- >en 2. Juli,
Collbrunu, Heilboni, , Oberfßr. uff- Rein«! . Hanuo»!i, n, Busse».
z, Bausühr, Hr. Jäger, ngen, Paul cheim; Hr.
u. Eckstein, >. Bischoff!»
ii. — Bei \<M) v. Eii- eck v. Han- lian Löbei: erger : $t.
für die
und -en Kreis Gießen.
EMHiit wöchentlich zwei Mal: Ptittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 fi. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Poüaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
J|o 60» Mittwoch den 29 Juli 1863-
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Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch
Kuhfleisch .
Rinbfleisch
Kalbfleisch Schweinefleisch ........
Hammelfleisch
Schaaffleisch
Leberwurst .........
Bratwurst . . . .
Schwartenmagen ........
Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . Dörrfleisch . . .
per Psund ♦ ff ff
♦ ff ft
* ft ff
♦ ff ff
♦ ff ff
♦ ff ff
♦ ff ff
♦ ff ff
• ff ff
♦ // ff
• ff ff
♦ ft ff
♦ // ff
♦ // ff
kr. 17
14 12
8
17 14
10 18
22
18 20
30 26 22
Rindsfett ...........
Nierensett ...........
Schweineschmalz . ........ desgleichen ausgelassenes ......
B rod t a r e.
Pfund
2/ ordinäres \ % Gerste- und j
4s Brod aus s % Korn-Mehl i bestehend
2 t gemischtes i V-i Waizen- und / b ß B
4s Brod aus s % Korn-Mehl s
Loth Quint
5 — Wasserweck .......
4 — Milchbrod ........
per Pfund
H H
H 11
II H u n
fr.
20
16
24
28
kr.
6
12
7
14
1
1
2) Für Me andern Städte «ird Krtr d^s Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von ll> Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältnis nicht mehr als 1';; Pfund Zugabe befindlich sein.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
nmlehrer.
1. 46-50
1. 45-45}
2. 25}-26}
eßen,
Besondere Bekanntmachungen.
Die Verloofung vonSchuldverfchreibungen auf Inhaber bei der Stadt Gießen..
2179) Bei der diesjährigen planmäßigen Verloosung der städtischen Schuldverschreibungen auf Inhaber sind die nachfolgenden Nummern zur Rückzahlung bestimmt worben:
I. Vom Z'/rprocentigen Anlehen:
Lit. A. Nr. 72, 143, 150 zu 1000 fl 3000 fl.
„ B. „ 176, 23« zu 500 fl......... 1000 „
„ C. „ 15, 31, 50, 61, 184, 280 zu 100 fl. . 600 „
„ D. „ 4, 71, 103 zu 50 fl 15Q ,r
II. Vom 4procentigen Anlehen:
Lit. B. Rr. 18 zu 500 ,,
Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen werden zur Empfangnahme ihrer Kapitalien mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verzinsung derselben nur bis zum Schlüsse dieses Jahres stattfindet.
Gießen, den 25. Juli 1863. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Feldstrafen-Eihebung bei dem Rentamt Gießen.
2180) Die Feldstrafcn von der dritten Periode l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen Dienstags und S a m- stags ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, am 21. Juli 1863. Großherzogliches Rentamt Gießen.
In Beurlaubung des Rentamtmanns: Rübe,
__________________Finanzaecessist.
Versteigerungen.
2178) Dienstag den 18. August, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiesigem Rathhause die Grund- stücke der Erben des Großh. Hofger.-Abvvc. Abolphi dahier, als:


