Ausgabe 
28.11.1863
 
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Geltung

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Zur gefälligen Notiz!

Damit die zur Versendung bestimmten Anzeigeblätter frühzeitiger, als es seither der Fall roar/ zur Post gegeben werden können, ersucht man ein geehrtes Publikum, alle für das Mittwochs­blatt bestimmten Anzeigen ohne Ausnahme längstens Dienstags früh um 9 Uhr, und diejenigen für das Samstagsblatt Freitags früh um 9 Uhr bei der unterzeichneten Stelle einzureichen, widrigenfalls keine Aufnahme solcher verspätet eingereichten Anzeigen in das nächste Blatt erfolgen kann, sondern auf das nächstfolgende verschoben werden müssen.

Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des JabrgangS für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

1S63

Samstag den 28. November

M »s.

(l?erid)tlid)e und Drivat - Bekanntmachungen.

Edictällädung.

3058) Großherzogliches Hofgericht da­hier hat über das um 285 fl. 4 kr. über- schuldete Vermögen des Heinrich Bern­hardt III. zu Frankenbach den förmlichen ConcurSprozeß erkannt. Es werden daher alle Diejenigen, welche an das gedachte Vermögen Forderungen oder dingliche An­sprüche zu bilden vermeinen, hiermit auf­gefordert, solche sogewisz in dem auf den 23. December 1863, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Liquidationstermin bei unter­zeichnetem Gerichte anzumelden, zu begrün­den und etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen, als sie sonst stillschweigends ohne ein besonderes Präclusivdecret aus­geschlossen werden, aus der Concursmafse keine Befriedigung zu erwarten haben. In dem Termin soll gleichzeitig angelegentlichst die Güte versucht, im Fall des Fehlschla- gens aber ein Gläubigeraueschuß erwählt und ein Masseeurator bestellt werden, weshalb die nicht persönlich erscheinenden Gläubiger, oder deren nicht gehörig legitimirten Ver­treter, als den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger beigetreten, an­gesehen werden.

Gießen, den 23. October 1863.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. M u h l, v. R o t s m a n n , Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Hesonöere Bekanntmachungen. Forst- und Feldstrafeu - Erhebung bei dem Rentamt Gießen.

3349) Die Fcrststrafen von dem IV. Quartal und die Feldstrafen von der V. Pe­riode l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen: Dienstags un£ Sam­stags ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, den 25. November 1863. Großherzogliches Rentamt Gießen.

I. E. d. R.:

Rübe, Finanz-Accessist.

3361) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jah­res fällig werden, sind nachstehende Ter­mine festgesetzt, und zwar:

Vormittags von 7 bis 12 Uhr:

1) Mittwoch den 2. December,

2) Samstag 5.

3) Dienstag 8.

4) Mittwoch 9.

5) Samstag 12.

6) Dienstag 15.

7) Mittwoch 16.

8) Samstag 19.

9) Dienstag 22.

10) Mittwoch 23.

11) Dienstag 29.

12) Mittwoch 30.

Die Interessenten werden daher aufgefor­

dert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.

Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadl Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 26. November 1863.

Der Rechner der Spar- und Leihkaffe: Kehr.

Versteigerungen.

Arbeitsversteigerung bei der Stadt Gießen.

3325) Montag den 30. November 1863, Vormittags 9 Uhr,

soll auf dem Rathhause dahier das Schla- gen von 8 Cubikklaftern alter Pflastersteine zur Unterhaltung der Fahrwege um die Stadt, veranschlagt zu 200 fl., an den Wenigst- nehmenden versteigert werden.

Gießen, den 21. November 1863. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

3360) Dienstag den 15. December, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause die Hofraithe,