Ausgabe 
28.3.1863
 
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1863

Samstag den 28. Marz

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für die

Stadt und den Kreis Gießen

Bekanntmachung,

hie gesetzlichen Forderungen au Stndirende aus hem N.Änter- Semester 1862/63 betreffend.

Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 28. d. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 9. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Disciplinar-Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.

Gießen, den 5. März 1863. Großherzogliches Umversitats-Gericht.

Haberkorn.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Em tat«, »..taflet.. Mau», t« sich feil 2-h.m in aafxchal.m tat, t.. ate. i» Ob er-Schm, He» tdmlt«. berrdjtiöt ist, hat fast in allen hiesigen Häusern, in denen er als Taglohner gearbeitet, und in vielen Garten und Gartenhäusern gestohlen. Viele Sachen, die man bei seiner Zuhälterin in Rödgen hat wcgnehmen lassen, sind bereits als gestohlen erkannt; für einige andere Sachen hat man noch keinen Eigcnthümer ermitteln können. Zu den letzteren gehören:

ein guter, großer Sack,38. R. B." gezeichnet,

eine schwere, große Axt, mit dem eingcschlagenen Namen Thomas,

ein baumwollener grüner Regenschirm,

eine Gartenschnur,

ein großer Karst,

ein Hobel,

acht Seile (anscheinend in einer Tabaksfabrik gestohlen) und

eine eiserne Steinko hl en schippe.

Dieieniaen Leute welchen diese Sache» gestohlen worden sind, werden ersucht, sich baldigst zu melden.

®it.L9 24.'Miir? 1863. Großherzogliche Polizeivcrwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

B Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictsttadung.

Oeffentliche Aufforderung.

835) Nachdem durch Eik nntniß Groß- herzoglichen Hofgerichts der Prov nz Ober- Hessen vom 10. März l. I. über das um 5133 st. 9/, fr. überschuldete Vermögen des Wirths und Bäckers Heinrich Feld- mann I. in Butzbach und über das um 2443 fl. 32 fr. überschuldete Vermögen dessen Ehefrau, Marie, gcbornen Huber, der förmliche Concursprozrß erkannt wor­den ist, so werden alle Gläubiger dei selben aufgefordirt, ihre Fordruuge, bei sonst still­schweigend erfolgendem Ausschlüsse von der Masse, bei dem unterzeichneten Gerichte im Termin

Mittwoch den 17. Juni d- I., Vormittags 9 Uhr, anzumelden, gehörig zu begründen und et­waige Vorzugsrechte bei Meidung der Nicht- berücksichtigung geltend zu machen. Zugleich soll in dem Termin die Güte versucht, Gläu- bigerausschuß und Massecurator erwählt, so­wie Contradictor bestellt werden. Dieser- halb werden die nicht erscheinenden oder die nicht mit genügender Vollmacht vertretenen Gläubiger als den Beschlüssen der Mehr- heil der erschienenen und gehörig vertretenen Gläubiger beitrctend angesehen.

Butzbach, am 24. März 1863.

GroßherzoglichcS Landgericht Butzbach. Bücking.

Besondere Bekanntmachungen.

Einträge in das Firmenregister des Großh. Stadtgerichts Gießen.

Am 20. März 1863 wurden eingetragen:

1) Georg Philipp Fillmann Wittwe, Kath., geb. Völker, Inhaberin einer Porccllan- und GlaSwaarenhandlung zu Gießen, mit der seit dem Jahr 1843 bestehenden Firma:G. PH. Fillmann." Der Sohn der Inhabe­rin, Heinrich Fillmann zu Gießen, hat Procura.

2) Georg Carl Gail und Georg Ferdi­nand Gail, beide wohnhaft zu Gießen,