Anzeigeblatt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
.N 17. " Samstag -en 28. Februar
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 1129. Gießen, am 24. Februar 1863.
Betreffend : Das Landgestüt, hier den Abgang der Landbeschäler auf die Gestüisstationen.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir weisen Sie an, in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die Großherzoglichen Landbeschäler auf die Gestüts« stationen Gladenbach und Grünberg bereits abgegangen sind.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Durch das Ableben des Kaminfegers Frank dahier ist die Stelle eines Kaminfegers für die Stadt und den Bezirk Gießen erledigt. Concurrenzfähige Bewerber werden aufgefordert, sich binnen 14 Tagen bei der unterzeichneten Behörde zu melden.
Gießen, den 24. Februar 1863. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach einem Erlaß Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. l. Mts. zu Nr. M. d. I. 1908 des Großherzogs Königliche Hoheit der unter der Benennung „Mathilden-Stiftung" gegründeten Stiftung, unter Genehmigung der Statuten derselben, Corporationsrechte zu verleihen geruht haben. Zugleich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß Provinzialschulfondsrechner Körber dahier zum Rechner dieser Stiftung für die Provinz Oberhessen ernannt worden ist.
Gießen, den 24. Februar 1863. Großherzogliche Provinzial-Direction Oberhessen.
K ü ch l e r.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
E-ictalladung.
Oeffentliche Aufforderung.
421) Bei dem unterfertigten Gerichte sind von den in Nr. 15 dieses Blattes näher bezeichneten Personen seiner Zeit Testamente hinterlegt worden, die bis jetzt noch unerhoben sind. Da die Testatoren zum Theil inzwischen nachgewiesenermaßen verstorben sind, zum Theil ihr Tod, der aller Ermittelungen ungeachtet nicht festgestellt werden konnte, präsumirt werden muß, bezüglich jammt» kicher Testatoren aber die cingetrctenen Ermittlungen, wer? ihre nächsten Verwandten, ohne Erfolg geblieben sind, so werden hiermit alle Diejenigen, welche an nachstehend verzeichneten Testamenten ein Interesse zu haben vermeinen, aufgefordert, dies dahier binnen drei Monaten zur Geltung zu bringen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Testamente aus der Depositenkiste erhoben, eröffnet und nach Lage der Acten weiter verfügt werden.
Gießen, den 7. Februar 1863. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.


