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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Stal: Mittwochs und Samstag«. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

68 Mittwoch den 26. August 1863

Brodpreift vom 26. August 1863 an:

4 Pfund Roggenbrod 11 kr. 2 Pfund Roggenbrod 5% fr. 4 Pfund gemischtes Roggenbrod 12% fr. 2 Pfund gemischtes Roggenbrod 6% fr. 5 Loth 2 Quint Wasserweck 1 fr. 4 Loth 3 Quint Milchbrod 1 fr.

Amtlicher T h e i l.

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mi, Partie, wer; Hr. , StaatSr.

Bremen; v. Halle; v. Böink», Hartmann Hannover, v. Leipzig,

Hr. Bart- Hrn. Fnhri. o. Herdecke, r. Müller, .ogau; Fr.

eickartsbain, ck v. Prag

Gießen, am 20. August 1863.

Betreffend: Die Revision der Hypothekenbücher.

Das

Großyerzogliche Landgericht Gießen

an

die sämmttichen Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses Kreises.

Zweck« Aufstellung einer Berechnung haben Sie längstens binnen 8 Tagen anher zu berichten:

1) welche Gebühren die zur Revision der Hypothefenbücher hinzugezogenen Ausfunftspersonen aus den Gemeinde-Kaffen erhal­len haben,

2) wieviel die Gebühren betragen, welche den OrtSgerichtsdienern für dienstliche Verrichtungen bei dem Revisions-Geschäft aus der Gemeinde-Kasse vergütet worden sind, und

3) den Kostenbetrag der neuen Hypothefenbücher, der Faustpfandtabellcn und der topographischen Register.

In Beurlaubung des Landrichters: Hellmann, Landgerichts»Assessor.

Jost-Rath Heim. Pfeil Wagenmßt. chreis: Zrl.

mmlehret.

1. 44-48

1. 44J-45J

2. 25J-26J

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Edictalladungen.

Oeffentliche Aufforderung. 2410) Forderungen und Ansprüche jeder «ki an das Vermögen des verstorbenen Wrmanns und Müllers, Johannes mchel II. von Holzhausen bei Gladen- 'ch, sind längstens bis zum Termin

Montag den 28. September l. I., Vormittags,

An Vorlage specificirter Rechnungen und vorhandener Urkunden sogewiß dahier ^"!ägen, gegenfalls sie bei dem Ordnen :i8 Nachlasses und der weiteren Verfügung denselben nicht berücksichtigt werben.

Aadenbach, den 20. August 1863. ^herzogliches Landgericht Gladenbach.

Sehrt, Eckstorm, Landrichter. Landger.-Assessor.

2376) Ansprüche jeglicher Art an den Nach­laß der David Klippstein's Wittwe von Großen-Buseck sind unter Vorlage von Spe- cificationen innerhalb zwei Monaten dahier geltend zu machen, widrigenfalls sie bei Regulirung jenes nicht berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird der abwesende Simon Klipp stein aufgefordert, innerhalb obi­ger Frist sich darüber dahier zu erklären, ob er die Erbschaft seiner Mutter antreten wolle, widrigenfalls unterstellt wird, daß er dieselbe gleich seinen übrigen Geschwistern ausgeschlagen habe.

Gießen, den 11. August 1863.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

I. B. d. L.: Hellmann.

Besondere Bekanntmachung.

2411) Die in Artikel 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorgeschriebene Ausloosung der Haupt- und Ergänzungs- Geschwornm für die Assisen der Provinz Oberhessen im vierten Quartal 1863 soll Samstag den 5. September d. I.,

Vormittags 11 Uhr, in öffentlicher Sitzung Großherzoglichen Hof- gerichts in dem Hofgerichts-Gebäude vor­genommen werden.

Gießen, am 24. August 1863.

Der Präsident Großherzoglichcn Hofgerichts der Provinz Oberhessen.

Dr. Buff.

vdt. Winter.