für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige tritt der vvrschrists- uiäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Mittwoch den 23. November 1863.
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öfter, Oeca»> Reuttinge», . Duisburg, Hagen, Rei- . Küftner e,
Privatm.»
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Potizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch Kuhfleisch Rindfleisch .
Kalbfleisch . . .
Schweinefleisch .......
Hammelfleisch ........
Schaaffleisch ........
Leberwurst ........
Bratwurst
Schwartenmagen
Blutwurst geräucherter Speck Schinken .... ....
Dörrfleisch
per Pfund kr.
„ „ 17
,/ „ 14
zz zz 12
ZZ 11 9
„ „ 16
„ „ 14
zz zz 10
„ „ 18
zz zz 22
zz zz 18
„ „ 20
zz z/ 60
„ „ 26
per Pfund
Rinvsfett „
Nierenfett . ..... „
Schweineschmalz „
desgleichen ausgelassenes ....... „
Brodtare.
Pfund
2/ ordinäres \ V, Gerste- unt> / c a t x . . .
4s Brod aus f % Korn-Mehl ( ^°^hend . .
2< gemischtes j % Waizen- und j . ß b . . .
4s Brod aus f -/2 Korn-Mehl s b‘Wcnt’ . . .
Loth Quint
5 2 Wasserweck ..........
4 3 Milchbrod ......
2) Für die andern Städte und Orte des KreiseS ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
kr.
20
16
24
28
kr.
5
10
6
12
1
1
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und faltenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 5646. Gießen, am 20. November 1863.
Betreffend: Die Aufstellung der ViehstandStabellen für Vas Jahr 1863.
Das
Groß herzogliche Kreissmt Gießen
an
die Grostherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir werden Ihnen durch die Post die Formularien für die Aufstellung der Viehstandstabellen zugehen lassen und fordern Sie auf, unfern Ausschreiben vom 19. November v. I. und 16. November d. I. (Nr. 13 des Amtsblatts von 1862 und 10 des Amtsblatts von 1863) gemäß, die Übersichten am 3. December d. I. aufzustellen und bis zum 20. December d. I. an uns einzusenden.
Diejenigen von Ihnen, zu deren Bürgermeistereien besondere Gemarkungen gehören, wollen für diese getrennte Uebersichren .aufstellen. K ü ch l e r.
Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen.
Edictalladung.
Oeffentliche Aufforderung.
3337) Alle Diejenigen, welche an den, von dem Erben ausgeschlagenen Nachlaß
der Wittwe des Zollinspectors Merk dahier, Eleonore, geborne Balser, Forderungen machen zu können glauben, werden aufge- forvert, solche so gewiß binnen vier Wochen dahier anzumelven, als sonst auf dieselben
bei Regulirung dieser Nachlaßsache keine Rücksicht genommen werden wird.
Gießen, den 21. November 1863.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.


