Ausgabe 
24.10.1863
 
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Nr. 72

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tadt und den Kreis Gießen.

Wcheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch» und Samstags. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorfchrifts- mäfngc Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Ervedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Samstag den 2L. October 1S63

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Wahl eines Bezirksrathsmitglieds im Kreise Gießen durch die I. Klaffe der Höchstbesteuerten.

Nach Ablauf der gesetzlichen 9jährigcn Wahlperiode tritt das von der I. Klasse der Höchstbesteuerten gewählte Bezirksrathsmitglied, Großherzoglicher Poststallmeister Kempfs zu Gießen,

in diesem Jahre aus dem Bezirksratb aus und bat für denselben eine Neuwahl durch die I. Klasse der Höchstbesteuerten stattzufinden.

Es wird deßhalb in Gemäßheit des Art. 11 des Gesetzes vom 10. Februar 1853:die Einrichtung der Bezirksräthe bettff.", ein Verzeichniß der 4 wegen eigenthümlichen oder nutznießlichen Grundbesitzes im Kreise Gießen Höchstbesteuerten und daher zu der I. Klaffe der Wähler Gehörigen nachstehend bekannt gemacht:

Ordn.-Nr. Bezeichnung der Höchstbesteuerten. Monatlicher Steuerbetrag.

1. Der Herr Fürst Ludwig zu SolmS-Lich .... 283 fl. 18% fr.

2. Großhcrzogliche Fiscus.......173 24%

3. Herr Fürst Ferdinand von Solms. Braunfels 93 16'/2

4. Graf Otto zu Solms-Laubach ... 64 15%

Die Nachweisungen, auf welche sich dieses Verzeichniß gründet, werden bis zum 5. des nächsten Monats auf unserem Büreau offen liegen, binnen welcher Zeit allenkallsige Einwendungen bei Meidung des Ausschlusses vorzubringen und zu begründen sind.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden angewiesen, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt zu machen.

Gießen, den 15. Oktober 1863. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

2892) Bauschutt darf von heute an nur noch unter den Bleichen am Schweine­markt und zwar an dem, nahe am Weht durch einen Stock bezeichneten Platze, ab­geladen werden.

Gießen, den 12. October 1863.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V. d. B.: Ferber, Ir Beigeordneter.

Einträge in das Handelsregister Groß­herzoglichen Landgerichts Gießen.

Am 19. Oktober 18 63 wurden eingetragen:

1) die Hütten- und Grubenbesitzer:

a) Georg Karl Theodor Buderus zu Hirzenhain im Großherzoglichen Land­gerichtsbezirk Ortenberg,

b) Friedrich Ludwig Buderus zu Audcn- j

schmitten, im Herzoglich Nassauischen Amt Weilburg, und

c) Richard Alexander Moritz Buderus auf der Christianshütte im Gemeinde­bezirk Schupbach, Herzoglich Naffaui- schcn Amts Runkel,

als Inhaber der seit dem Jahre 1841 mit der Hauptniederlegung zu Hirzen­hain bestehenden Gesellschaft:I. W. Buderus Söhne." Dieselben haben zu ihrem Handelsbkvoümächtigten in Bezug auf die Eisenhütte zu L o l l a r :Main- Weserhütte" den Herrn Heinrich Georg Friedrich Wilhelm Buderus bestellt.

2) Seligmann Kann zu Mainzlar, betreibt unter der FirmaI. Kann Söhne zu Mainzlar" seit 1851 ein Handelsge­schäft als Liqueur- und Essigsabrikant, sodann in Brandwein und Früchte.

3) Meier Katz zu Steinbach, betreibt seit dem 1. Oktober 1851 ein Handels­geschäft in Liqueur- und Essigfabrik, in

Brandwein und Getreide unter der Firma:Meyer Katz."

4) Heinrich Reh III. zu Oppenrod, be­treibt daselbst seit Oktober 1862 ein Handelsgeschäft mit Frucht, Eisen, Die­len, Latten, Porcellan, erden Geschirr, Specereien, Wein, Bier, Brandwein, Aepfclwein und Essig, unter der Firma: Heinrich Reh dritter."

5) Hermann Gerhard von Kügelgcn zu Lollar, betreibt daselbst ein Geschäft als MechanikuS mit der Firma:H. von Kiigelgen," in welchem Instrumente, Werkzeuge, Waagen, insbesondere auch Artikel für Photographen verfertigt werden.

6) a) Löb Katz, Zweiter, zu Steinbach, b) Feist Katz, Erster, daselbst, c) David Katz zu Gießen,

betreiben feit dem 1. Januar 1857 ein gemeinschaftliches Handelsgeschäft mit Vieh und LandeSprvducten, unter