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worauf all« könne».
Uchemt wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei alle» Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
1863 r
Mittwoch den 23. September
M 76.
Poltzeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch........
Kuhfleisch
Rindfleisch . ......
Kalbfleisch ........
Schweinefleisch ......
Hammelfleisch . ......
Schaasfleisch .......
Leberwurst ......
Bratwurst ........
Schwartenmagen ......
Blutwurst ........
geräucherter Speck
Schinken....... .
Dörrfleisch .......
per Pfund ♦ u u
• ff ,/
• ff ff
♦ ff ff
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• ff ff
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• ff ff
kr. 17
14
12
9
17 14
10 18
22 18
20 30
26 22
per Pfund
Rindsfett „
Nierenfett „
Schweineschmalz . . „ „ desgleichen ausgelassenes . „ „
Brodtare.
Pfund
2/ ordinäres s V, Gerste- art | . ...
4s Brod aus \ % Korn-Mehl i bestehend . . ;
2 gemischtes l Waizen- und t b ßB b . . .
4s Brod aus s % Korn-Mehl s otwenD . . .
Loth Quint
5 1 Wafferweck ..........
4 2 Milchbrod
kr.
20
16
24
28
kr.
5J
11
64
121
1
1
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältuiß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.
Amtlicher T h e i l.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die §§. 23 und 24 der Verordnung vom 4. August 1857: „die Anlage und den Gebrauch von Dampfkesseln betreffend", werden die Fabrikanten und Gewerbtreibcnden, welche die Ausstellung neuer Dampfkessel in ihren Etablisse- wents beabsichtigen, in ihrem Interesse darauf aufmerksam gemacht, daß es zur wesentlichen Minderung der durch die vorgeschrie- bene Untersuchung Vieser neuen Dampfkesselanlagen entstehenden Kosten beitragen wird, wenn die neu aufzustellenden Dampfkessel bereits früher, sei es in der Fabrik, wo sie gefertigt wurden, sei es an dem Orte ihrer etwaigen früheren Aufstellung, auf den Druck geprüft worden sind und von dem Besitzer des Kessels ein beglaubigtes und von dem Prüfungs-Commissär für genügend anerkanntes amtliches Zeugniß hierüber vorgelegt wird, indem dann, wenigstens in der Regel, von einer Wiederholung der Druck- probe abgesehen werden kann und die Kosten bei einer neuen Anlage in solchem Falle nur auf die Prüfung vor der Zugang- fttzung des Kessels beschränkt werden können.
Gießen, den 14. September 1863. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
___K ü ch l e r._________________________________________________
Polizeiliche Bekanntmachung.
In der Wohnung eines hiesigen Arztes ist ein Päckchen (enthaltend Rauch- und Rolltabak, Kaffee, Zucker und Seife, zwei baumwollene Taschentücher und ein seidenes Halstuch) liegen geblieben und an uns abgeliefert worden. Der Eigenthümer wird aufgefordert, sich binnen 14 Tagen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände später zu Gunsten der Armenkasse werden veräußert werden.
Gießen, den 22. September 1863. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.


