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Beilage zu Nr. 67 des Anzeigeblattes.
Vermischte Anzeigen.
Der Vorstand -es Localgewerbvereins.
Wir nicht zu übersehen bitten. Gießen, ben 18. August 1863.
2363) Das Präsidium des Landesgewerbvereins hat die Loealgewerbvereme zur Begutachtung folgender sechs Fragen (abge- druckt in Nr. 32 des Gewerbeblatts) aufgefordert: o
11 Sollen die sämmtlichen Zünfte, wie sie dermalen bestehen, aufgehoben werdend
21 Verspricht man sich Vortheile von ben Gewerbsgenossenschaften, wie solche das Oesterreichische Gewerbegesetz vom 1. -Rat 1R6O ffiebe Gewerbeblatt von 1860, Nr. 6, 7 und 8) eingesührt haben will«
1 60 ti äßenn die Zünfte aufgehoben werden, so fallen damit die Meisterprüfungen für alle jetzt noch zünftigen Gewerbe weg, mit Ausnahme derjenigen für die Bauhandwerker, welche durch besondere Verordnung vom 27. August 1845 tn gleicher Welse §r d?e B^uhandwerker der drei Provinzen angeordnet worden sind. - Es ist die Frage, ob auch diese Prüfungen L .rr» Raubandwerker, oder nur für einzelne Gewerbe zu beseitigen oder beizubehalten sind« .
41 An vielen Orten wurde zeither die Ausübung eines Gewerbes noch von der Aufnahme als Ortsburger abhängig gemacht. Es ist die Frage, ob dieses für die Zukunft nicht mehr der Fall sein, und ob vollständige Freizügigkeit eingesührt wer- t£n Erscheint es zweckmäßig, irgend welche Bestimmungen über das Verhäliniß der Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge re. zu ihren Arbeitgebern in eine Gewerbeordnung, wie dies anderwärts geschehen ist, aufzunehmen; oder empfiehlt es sich, die Regulirung dieser Verhältnisse, gegenseitige Verbinblichkeiten u. s. w. lediglich den Betheiligten selbst zu überlassen?
61 Ist die Ertheilung von Erfindungs-Patenten auf bestimmte Zeit rathlich oder nicht- ,.
Der hiesige Loealgewerbverein hält es im Interesse einer möglichst vielseitigen Beleuchtung für angemessen, obige Fragen, bevor er seine eigenen Beschlüsse faßt, einer allgemeinen Diseussion auszusetzen. Er ladet deshalb
auf Mittwoch den 26. d. Mts., Abends 7 Uhr,
iu einer Versammlung im Rathhaussaale ein, bei welcher auch Ni ch t m i t g l i ed er, welche an dieser hochwichtigen, Angelegenheit ein Interesse haben/zu erscheinen gebeten werden. Nach der Eröffnung der Versammlung durch den Vorstand des Loealver ins wird dieselbe sich selbst ihren Vorsitzenden und ihren Schriftführer wählen und selbstständig ihre Verhandlungen vornehmen, um ihre Gewerbebetriebs im Großherzogthum, sowie über die Bedeutung der gestellten 6 Fragen, verschiedene Mitthe,langen enthalt, welche
Gewerbebank zu Gießen.
2402) Donnerstag den 27. d. Mts., Abends 8 Uhr, findet im Leib'schen Loeale eine Generalversammlung Statt.
Tagesordnung:
1) Berichterstattung über den am 5. Juli v. I. dahier stattgefundenen Vereinstag der Vorsckußvereine in Oberhessen und Beschlußfassung über Anschluß an den an obigem Datum gegründeten Verband der genannten Vereine. Da diese Sache von bedeutungsvoller Wichtigkeit für unsere Bank ist, so ladet man sämmtliche Mitglieder recht dringend zur Theilnahme für bevorstehende
Versammlung ein. 2)
D er Vorstand.
Kirchweihfest zu Wieseck.
2371) Sonntag den 23. und Montag den 24. August findet das diesjährige Kirchweihfest zu Wieseck Statt, wozu ergebens) einladen die sämmtlichen Wirthe daselbst.
2368) Ich bitte um Rückgabe des von mir entliehenen Pulverhorns.
G. Lang.
Cöln-Giesiener Eisenbahn.
1524) Abfahrten nach: Amsterdam, Rotterdam *840 M.
Deutz (Cöln) 6 *84O M. 33S N. Dillenburg 6 *840 M. 33S N. 71S Ab. Düsseldorf 6 *84O M. 33S N.
Siegen 6 *840 M. 335 N.
* bedeutet Schnellzug.
2392) Diejenigen, welche noch Sortierungen an den verstorbenen Herrn Geh. Kirchenrath, Pros. Dr. Knobel zu bilden haben, werden hiermit aufgeforCert, dieselben binnen 8 Tagen bei dem Unterzeichneten schriftlich anzumelden.
Zugleich ersuche ich die Besitzer von Büchern aus der Bibliothek des Herrn Dr. Knobel, mir solche binnen gleicher Frist zuseuven zu wollen.
Gießen, den 20. August 1863. Krauskops, Hofgerichtsadvoeat.
2337) Alle Fuhrleute, welche noch Fuhr- scheine für Erze von der Grube Eleonore vom Juni, Juli und von früheren Monaten im Besitze haben, werden aufgefordert, dieselben zur Zahlung bei Herrn L. Jahr ei S in Gießen bis zum 15. d. Mts. vorzuzetgen. Die Scheine vom 1. August an werden an jedem 1. und 16. eines jeden Monats im Hessischen Hof in Gießen durch den Unterzeichneten entrichtet. — Fällt einer dieser Tage auf einen Feiertag oder Sonntag, so erfolgt die Zahlung am darauf folgenden Werktage. — Wer seine Fahrscheine nicht an den bestimmten Tagen einreicht, verliert die Hälfte seines FuhrlohnS.
Gießen, den 12. August 1863.
August Basiert.
Aufforderung
2405) Alle Diejenigen, welche noch Forderungen an das Festcomit« haben, werden ersucht, binnen 3 Tagen ihre Rechnungen bei dem betreffenden Ausschuß einzureichen.
Gießen, den 21. August 1863.
2399) Bestellungen auf Preisfelsbeeren beliebe man bei Herrn Julius Wallach in Gießen abzugeben.
Georg Plett, in Erndtebrück.


