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Anzeigeblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und S-mkags. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 ff. 36 ft., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Pvstaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

M 30. Mittwoch den 24. Juni 1863.

Einladung zum Abonnement

auf Vas

Aryeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Juli 1863 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzte­rem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige Unterhaltnngsblätter.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten rc. rc., die Anklagen und Urtheile der Assisen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten Vieser Blätter.

Inserate finden durch die starke Aussage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.

Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 fU 36 fr«, halbjährig £8 fr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu.

Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.

P oliz eitaren

für den Kreis Gießen, und z

war:

1) für die Provinzialhauptftadt Gießen:

F l e i s ch t a r e. per Psunv

Ochsenfleisch

Kuhfleisch

Rindfleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch ..........

Hammelfleisch

Schaaffleisch

Leberwurst

Bratwurst

Schwartenmagen

Blutwurst . .

geräucherter Speck . .

Schinken

Dörrfleisch

fr.

17

14

12

8

17

12

10

18

22

18

20

30

26

22

Rinvsfett ..........

Nierenfett ..........

Schweineschmalz . desgleichen ausgelassenes .....

Pfund

B r o d t a r e.

Loth 5 4

41

2)

Vs Gerste- und % Korn-Mehl

7, Waizen- und

7. Korn-Mehl

ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint

Wasserweg Milchbrov .

bestehend j bestehend

per Pfund ff ff

ff ff

ff ff

ff ff

fr.

20

16

24

28

fr.

61 12z 71

15

1

1

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhiltniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe «Endlich sein.