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Das Einsalzen, Pökeln, Räuchern, Bestreichen mit Kreosot genügt für sich allein nicht, um Trichinen bis in h«» o eines Fleischstucks, einer Wurst, over bis an den Knochen eines Schinkens sicher zu tobten $ bfl6
Solche conservirte Fleischwaaren müssen ebenfalls, gleichviel zu welcher Zeit, vor dem Genüsse vollständig gar aekoüe. fetn, wenn sie ohne d,e bei rohem oder halbrohem fleisch immerhin mögliche Gefahr der Trichinenkrankheit verzehrt werd » eil
Eine Erkrankung, als deren Ursache die Trichinen angesehen werken könnten, ist für Frankfurt nicht bekannt obgleich bet der allgemeinen Aufmerksamkeit seitens des Publikums, sowie der Aerzte, ein solcher Fall sich kaum der 6,1 hätte entziehen tonnen. — Das trichinenhaltige Fleisch, welches von hiesigen Aerzten behufs der Belehruna unterh.T stammt nicht von hier geschlachteten Thieren, sondern ist von auswärts bezogen worden. a N«
Frankfurt a. M., den 8. December 1863. . „ , .
L> an 11 a t s a m l.
Vorstegende Auszuge aus der Darmstadter Zeitung und aus dem Jntelligenzblatt der freien Stadt Frankfurt, werb»« Belehrung und Beruhigung des hiesigen Publikums hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Anfüqen dab hii ■*1 Mit keinem ter hiesigen Aerzte ein dahier sich ereigneter Erkrankungsfall, als dessen Ursache Trichinen angesehen werden tlW hierorts veranzeigt worden oder zur Kenntniß unterzeichneter Stelle gekommen ist. ""
(Stegen, den 16. December 1863. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
__ Nover.
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40 C c
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3626) Montag den 21. December 1863, von Nachmittags 1 Uhr an, und an den darauf
3 Tagen werden im städtischen Holzmagazin Christbäumchen, ä 3, 6, 9 und 12 fr. abgegeben. 9 |
den 18. December 1863. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Bogt.
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3151 s
3574) Alle hiesigen Einwohner, welche im Laufe dieses Jahres Hunde an- oder abgeschafft haben, werden hiermit benachrichtigt, daß die vesfallsigen Declarationen bis zum 31. December d. I. bet uns abgegeben werden müssen und daß Abmeldun- gen nach diesem Tag keine Berücksichtigung finden.
Gießen, den 15. December 1863.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Vogt.
3361) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar:
Vormittags von 7 bis 12 Uhr:
1) Samstag den 19. December,
2J Dienstag „ 22. „
3) Mittwoch „ 23. „
4) Dienstag „ 29.
5) Mittwoch „ 30. „
Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legiiimiren.
Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen beüimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 26. November 1863.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr.
Versteigerungen.
3590) Dienstag den 22. December, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiesigem Rathhause eine sil-
5fl. 30!,.
veranschlagt zu ... 26
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Prügelholz, Stockholz, Reisholz,
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zuchthaus. Kasse: Keim.
Holzversteigerung.
3579) Dienstag den 22. d. Mts. soll« im Steinbacher Gemeindewalce, Districlni Heiligenwald und Seeheck, an dem Vicinal-
das Reinigen der Locale der
1. und 2. Knabenschule, veranschlagt zu ... l
das Reinigen der Schulab- trttte, veranschlagt zu . !
das Reinigen der öffentlichen Plätze innerhalb der Stadt,
das Reinigen der Oefen im Rathhause, veranschl. zu das Reinigen der Oefen auf dem Thurm, veranschl. zu das Reinigen der Oefen in
den städtischen Schulen,
berne Taschenuhr und drei Hemden gegen baare Zahlung versteigert werden.
Gießen, den 15. December 1863.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen.
Ebel.
Marienschloß, den 8. December 1863. Der Rechner der Großherzoglichen Landes-
Lieferung in das Bezirks-Gefängniß Gießen betreffend.
3531) Montag den 21. December l. I., Vormittags 8 Uhr,
soll in dem Local des Großherzvglichen Stadtgerichts dahier die Lieferung der für das hiesige Bezirksgefängniß im Jahre 1864 erforderlichen Bedürfnisse, als:
des Holzes, Strohes, Oels, der B-sen, Kleidungsstücke, Hemden, Schuhe, Stroh- säcke, Strohpolster, das Kleinmachen des Holzes, sowie des warmen Essens für israelitische Gefangene rc.,
öffentlich an den Wenigstnehmenden »ergeben werden. Bemerkt wird, daß Nachgc- bote nicht berücksichtigt werden können.
Gießen, den 4. December 1863.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.
alte Lumpen, altes Eisen, Eß- und Trinkgeräthschaften, alte Kroppen, diverse Züber, Stühle, Tische, Kisten, Bütten u. s. w.,
Vergebung von Arbeiten bei bei Stadt Gießen.
3578) Mittwoch Den 23. December 1863 Morgens 9 Uhr,
sollen nachfolgende bei der Stadt Gichi für das Jahr 1864 nöthigen Arbeiten ii unserem Büreau öffentlich versteigert werten , als:
veranschlagt zu . . . 255 „ 30 „ das Kleinmachen des Holzes für die Mischen Schulen und
die bet der Stadt nöthigen Fuhr- unt Handarbeiten im Taglohn.
Vorher kann bei uns Einsicht von w Kostenüberschlägen genommen werden.
Gießen, den 15. December 1863.
Großherzoglichc Bürgermeisterei GieM Vogt.
Versteigerung von abgängigen Gegen ständen.
3525) Freitag Den 18. D. Mts., Vormittags 9 Uhr,
sollen nachbenannte Gegenstänbe gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werben:
Bettteppiche,
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5
.... weg von Garbcnteich nach Lich, folgend!
eine eiserne Gelbkiste, oiroa 250 Pfb. Holzsortimente versteigert werben, als:
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