Ausgabe 
19.8.1863
 
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2363) DaS Präsidium des LandesgewerbvereinS hat die Localgewerbvereine zur Begutachtung folgender sechs Fragen (abge^ druckt in Nr. 32 des GewerbeblattS) aufgefordert:

1) Sollen die sämmtlichen Zünfte, wie sie dermalen bestehen, aufgehoben werden?

2) Verspricht man sich Vortheile von Den Gewerbsgenossenschaften, wie solche das Oesterreichische Gewerbegesetz vom 1. Mai 1860 (siehe Gewerbeblatt von 1860, Nr. 6, 7 und 8) eingeführt haben will?

3) Wenn die Zünfte aufgehoben werden, so fallen damit die Meisterprüfungen für alle jetzt noch zünftigen Gewerbe weg, mit Ausnahme derjenigen für die Bauhandwerker, welche durch besondere Verordnung vom 27. August 1845 in gleicher Weise für Die Bauhandwerker der Drei Provinzen ungeordnet worden sind. Es ist die Frage, ob auch diese Prüfungen

für alle Bauhandwerker, oder nur für einzelne Gewerbe zu beseitigen oder beizubehalten sind?

4) An vielen Orten wurve zeither die Ausübung eines Gewerbes noch von Der Aufnahme als Ortsbürger abhängig gemacht.

Es ist Die Frage, ob dieses für die Zukunft nicht mehr der Fall sein, und ob vollständige Freizügigkeit eingeführt wer-

dm soll?

5) Erscheint es zweckmäßig, irgend welche Bestimmungen über das Verhältniß Der Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge k. zu ihren Arbeitgebern in eine Gewerbeordnung, wie dies anderwärts geschehen ist, aufzunehmen; oder empfiehlt es sich, die Regulirung dieser Verhältnisse, gegenseitige Verbindlichkeiten u. s. w. lediglich den Betheiligten selbst zu überlassen?

6) Ist Die Ertheilunz von Erfindungs- Patenten auf bestimmte Zeit räthlich ober nicht?

Der hiesige Loealgewerbverein hält es im Interesse einer möglichst vielseitigen Beleuchtung für angemessen, obige Fragen, bevor er seine eigenen Beschlüsse faßt, einer allgemeinen Discussion auszusetzen. Er ladet deshalb

auf Mittwoch den 2 6. d. Mts., Abends 7 Uhr, zu einer Versammlung im RatbhauSsaale ein, bei welcher auch Ni chtmitglied er, welche an dieser hochwichtigen Angelegenheit ein Interesse haben, zu erscheinen gebeten werden. Nach Der Eröffnung Der Versammlung durch den Vorstand des Localvereins wird dieselbe sich selbst ihren Vorsitzenden und ihren Schriftführer wählen und selbstständig ihre Verhandlungen vornehmen, um ihre Ansichten über Den vorliegenden Gegenstand kundzugeben.

Wir machen schließlich darauf aufmerksam, daß die Nr. 32 des Gewerbeblattes über die Entwickelung und den Stand des Gewerbebetriebs im Großherzogthum, sowie über die Bedeutung Der gestellten 6 Fragen, verschiedene Mittheilungen enthält, welche Wir nicht zu übersetzen bitten.

Gießen, ten 18. August 1863. Der Vorstand des Localgewerbvereins.

Schützen-Geskilfchafl M Gießen.

2342) Nächsten Donnerstag, den 20. August, Abends 7 Uhr:

Allgemeine Versammlung

auf der Liebigshöhe.

Tagesordnung: Aufnahme neuer Mitglieder.

___________________Der Vorstand.

Kirchweihfest zu Wieseck.

2371) Sonntag den 23. und Montag den 24. August findet das diesjährige Kirchweihfest zu Wiefeck Statt, wozu ergebens) einladen d i e samnitlichen Wirt he daselbst. Mnische Feuer-Versicherungs-GeseüschaftColonia."

2249) Die Unterzeichneten empfehlen sich zur Vermittelung von Versicherungen beweglicher Gegenstände jeder Art und insbesonDere der Feldfrüchte in Scheuern und Schobern, des Vietzes re. zu billigen, festen Prämien beider von ihnen vertretenen Gesellschaft, welche bereits seit 1847 im Großherzog- inländisch erklärt ist und Durch ihre reichen Mittel und lotzale Verwaltung anerkanntermaßen jeDe nur wünschenswerthe Sicherheit bietet.

Die Formalitäten bei Der Versicherungsnahme sind bei DerColonia" auf ein Acinimum beschränkt und werden gerne und prompt von uns besorgt, wie wir auch iu jeder Auskunft stets bere t sind.

Im August 1863.

Die Agenturen derColonia":

»r. Barth, in Gießen. Chr. Funk, in Hungen. G- Sundhcimer, in Butzbach.

Geschäftsstand derColonia" am 31. December 1862:

Grund - Capital 5,250.000 fl.

Baare Reserven 3,152,282

Jahres. Einnahme an Zinsen, Prämien re. . . . 2,123,231

Also Garantiefonds 10,525.513 fl.

3n 1862 bezahlte Brandschäden re ~1,563,624 fl.'

2337) Alle Fuhrleute, welche noch Fuhr- scheine für Erze von der Grube Eleonore vom Juni, Juli und von früheren Monaten im Besitze haben, werden aufgefordert, die­selben zur Zahlung bei Herrn L. Jahreis in Gießen bis zum 15. d. Mts. vorzuzeigen. Die Scheine vom 1. August an werden an jedem 1. und 16. eines jeden Monats im Hessischen Hof in Gießen durch den Unter- zeichneten entrichtet. Fällt einer dieser Tage auf einen Feiertag oder Sonntag, so erfolgt Die Zahlung am darauf folgenden Werktage. Wer seine Fuhrscheine nicht an den bestimmten Tagen einreicht, verliert die Hälfte seines Fuhrlohns.

Gießen, den 12. August 1863.

________________August Basiert.

Wohnungs-Veränderung.

2344) Ich wohne von heute an in dem Trapp'fchen Haufe am Wall- thor, (dem ersten Haufe vor dem Thor).

Gießen, den 14. August 1863.

Dr. Muhl,

___Hofgerichts - Advocat.

2355) Ein Buchhalter (Commis, oder nicht), kann selbstständige Stellung in einem Kohlen- u. Holzgcschäft bei 500 Rthlr. Gehalt erhalten. Ferner können ein Auf­seher für eine Fabrik (300 Rthlr. Gehalt) und eine Laden-Mamsell (80 Rthlr. und freie Station) placirt werden. Briefliche Meldun­gen einzusenden:An das Allgemeine Ver- forgungs. Comptoir in Halle a. d. S."