Ausgabe 
17.10.1863
 
Einzelbild herunterladen

bt u. W»,l- hrl.

S u.

Schuhs

>. (Sunftut

u. Schmitt esth; Hm. rankfurt u.

rbach; Hr.

Ir. v. PH. iorgenlAd,

WieSbadi».

Bei Hrm ß. Bii n. Hofger.-

Zoll.

44-48

44J-45J 25J-26J

fein, elpreis jm ilter.

L i

2

ft.

49

12

»et, fcteii

für die

für Auswärtige tritt »er Vorschrift^

1863

Samstag den 17 October

en.

ober.

lebten.

Ium. der.

elbst. itei. lale; »les. -ly.

Mischer, edrich. Briefe.

Vttttwocyv UND s.pr

Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. - 3» Güßen

Großherzogliche Polizeiverwalrung

Gerichtliche und Privat - B-ran»tu.ach«»g-u. Hefanbere pckäiiutiu4d)un9tu.

die Bewohner von Giesten.

allen Ständen, ist zusammengetretenund hat o P grf \0 t ö werden nickt erlassen werden.

nach Maßgabe desselben sich an der Feier zu bahnk,«. ^d toire es kaum bedürfen.

Der Bitte, Vie Häuser der Stadt möglichst m,t den deu.fchen ö j iw Fest-Comits.

Gießen, den 12. Oclober 1863. Mr dasselbe:

Vogt, Bürgermeister.

Gefundene Gegenstände:

. . Menmcffer ein weißes baumwollenes Taschentuch, ein kleiner bäum-

m. »M U sW --

langend ^Nnver^zurückgcgebcn^oder später zu Gunsten^« Armenkasse werdm oerste.gerr Gießen.

Gießen, am 16. Oktober 1863.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Verbesserung der Obstbaumzucht.

Indem ich zur öffentlichen Kcnntniß bniM, daß JacobRrnr^X. H^E^t'gut bcleichn/worden ist, empfehle ich

G"ßen, den 14. Oktober be6 landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Gießen -

Küchle r.________________

«niireililtie Beksiliitmachungem

& . . 17 bis 31 Oktober bei Vermeidung der im Artikel 79 des Felvstraf-

Wegen eingetretener Saatzeit sind die Tauben vom 17. bis 31. ^ro

gesetzes angedrohten Strafe in den Schlagen einzuhalten. Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Gießen, den 15. Oktober 1863. j Nover.