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für die
für Auswärtige tritt »er Vorschrift^
1863
Samstag den 17 October
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Ium. der.
elbst. itei. lale; »les. -ly.
Mischer, edrich. Briefe.
Vttttwocyv UND s.pr
Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. - 3» Güßen
Großherzogliche Polizeiverwalrung
Gerichtliche und Privat - B-ran»tu.ach«»g-u. Hefanbere pckäiiutiu4d)un9tu.
die Bewohner von Giesten.
allen Ständen, ist zusammengetretenund hat o P grf \0 t ö werden nickt erlassen werden.
nach Maßgabe desselben sich an der Feier zu bahnk,«. ^d toire es kaum bedürfen.
Der Bitte, Vie Häuser der Stadt möglichst m,t den deu.fchen ö j iw Fest-Comits.
Gießen, den 12. Oclober 1863. Mr dasselbe:
Vogt, Bürgermeister.
Gefundene Gegenstände:
. . Menmcffer ein weißes baumwollenes Taschentuch, ein kleiner bäum-
m. »M U sW --
langend ^Nnver^zurückgcgebcn^oder später zu Gunsten^« Armenkasse werdm oerste.gerr Gießen.
Gießen, am 16. Oktober 1863.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Verbesserung der Obstbaumzucht.
Indem ich zur öffentlichen Kcnntniß bniM, daß JacobRrnr^X. H^E^t'gut bcleichn/worden ist, empfehle ich
G"ßen, den 14. Oktober be6 landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Gießen -
Küchle r.________________
«niireililtie Beksiliitmachungem
& . . 17 bis 31 Oktober bei Vermeidung der im Artikel 79 des Felvstraf-
Wegen eingetretener Saatzeit sind die Tauben vom 17. bis 31. ^ro
gesetzes angedrohten Strafe in den Schlagen einzuhalten. Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Gießen, den 15. Oktober 1863. j Nover.


