für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwej Mal: Mittwuchs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 ff. 36 ft., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä s» Samstag -en 17. Januar 1863«
Amtlicher T h e i l.
Bekanntmachung.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis daß der Großherzogliche Kreisveterinärarzt, Professor Dr. Vix dahier, auch in diesem Jahre wiever einen theoretischen Unterricht in der Hufbeschlagslehre crtheilen will, welcher am 18. d. Mts seinen Anfang nehmen wird.
Gießen, den 13. Januar 1863. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
B e k a n n t m a ch u n g.
Auf Antrag des Gemeinderaths der Stadt Gießen wirv verordnet:
1) die Abfuhr von Sand aus der städtischen Sandgrube am Schiffenberger Wege darf bis zum 1. März 1863 nur an den drei hierzu bestimmten Wochentagen, yämlich Montag , Mittwoch und Freitag, stattfinden.
2) Zuwiderhandlungen werden nach Art/33 pos. 4 des FelvstrafgesetzeS bestraft.
Gießen, den 6. Januar 1863. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
snutUckMimS .M« K ' (67)
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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictalladung.
Oeffentliche Aufforderung.
118) Forderungen aller Art an den Nach, laß des am 12. December v. I. verstorbenen evangelischen Pfarrers Ohly zu Großen- Buseck sind innerhalb 4 Wochen dahier an« zuzeigen, widrigenfalls hei der Auseinandersetzung des Vermögens keine Rücksicht darauf genommen werden kann.
Gießen, am 12. Januar 1863.
Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch.
Besondere Bekanntmachung.
Die Besetzung einer Sackträgerstelle bei der Stadt Gießen.
HO) Wer vorbemerkte Stelle zu über» i nehmen wünscht, hat sich innerhalb 3 Tagen' bei uns zu melden.
Gießen, den 13. Januar 1863.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Versteigerungen. ’ Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.
109) Motrsag den 19. Januar 1863, von Vormittags 9 Uhr an,
soll tn dem Gießener Stadtwalve, Distric- ten Steinertswalv, Bannwald und Strangswiese nachverzeichnetes Hölz' öffentlich versteigert werden, als: ",
16’4 Stecken Buchen-Prügelholz,
14% „ „ Stockholz,
1075 Wellen „ Reisholz,
58% Stecken Eichen-Prügelholz, 23% „ „ Stockholz,
1400 Wellen „ Reisholz,
4% Stecken Aspen- u. Weiden-Prügelh., 2 „ „ ,, „ stockholz,
350 Wellen „ „ „ Reisholz,
9 Stecken Nadel-Prügelholz,
8% „ ' „ Stockholz,
375 Wellen „ Reisholz,
1 Fichten-Stamm mit 15 Cubikfuß, 46 Cichen-Stangen „ 80 „
64 Nadel. „ „ 78 „
. Die Zusammenkunft ist an der Strangswiese.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. April d. I. gestattet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden zu veröffentlichen.
Gießen, den 13. Januar 1863.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
______________Vogt.
Dichten-Versteigerung.
100) Mittwoch den 21. Januar,
Morgens 8 Uhr anfangend, läßt der Unterzeichnete in seinem Walde, Gemarkung Dornholzhausen, Kreis Wetzlar, versteigern:
300 Stück Fichten von 35 bis 45 Fuß
Länge und 4 bis 8 Zoll Durchmesser, 2000 Stück Fichten-Stangen von 20 bis
40 Fuß Länge und 1 % bis 3 Zoll Durchmesser.
Die Stangen eignen sich zu Leiterbäumen, Garteneinfriedigungen, Baumpfählen rc.
Butzbach, den 7. Januar 1863.
Carl Flach.


