Das
Graßh ermögliche Stadtgericht Gieße, sämmtliche Drtsgerichte drs Bezirks.
Betreffend r Die neue Pfandgesetzgebung.
Es ist höheren Orts verfügt worden, daß in dem Falle, wo die Spalte B. in den Hypothekenbüchern nicht hinreichende« darbietet, um die m der Person des Schuldners eingetretenen Aenderungen einzutragen, in der Weise Abhülfe zu leisten sei w gegen Ende des betreffenden Hypothekenbuchs ein entsprechender Raum als Supplement für die in Rede stehenden in Spaltest gehenden Nachtrage zu den früheren Einträgen bestimmt werde, in welches Supplement sodann die Nachträge in der Art vollziehen sind, daß der frühere Haupteintrag auf den nachträglichen Eintrag, und dieser auf lenen hinweiset ’
Sie wollen sich hiernach bemessen.
Gießen den 12. December 1863. M u h l.
Gerichtliche und Privat-Vekauntmachungerr.
Besondere Bekanntmachungen.
m c f 35812 Herannahen der Weihnachtszeit sehen wir uns veranlaßt, die Aufgeber von Fahrpoftsendungen aus die gen« Befolgung der bestehenden Verpackungsvorschr.ften, ,vw,e auf eine möglichst frühzeitige Aufgabe ihrer Versendungen aufmerksam machen und insbesondere die nachstehenden Bestimmungen zur besonderen Beachtung zu empfehlen • ’
1) ftver Fahrpostsendung, mit Ausnahme derjenigen bis zum Gewichte von 15 Loth ist ein Begleitbrief beizugeben, der m Gegenständen von angegebenem Werthe nicht beschwert sein darf,
2) der Begleitbrief muß mit einem Abdrucke des zum Verschlüsse der Sendung verwendeten Petschaftes versehen sein,
3) zu einem Begleitbriefe können nicht gleichzeitig Sendungen mit und ohne Wcrthsangabe gehören
4H die alleufallsige Werthsangabe ist sowohl auf der Sendung als auf dem Begleitbriefe zu bemerken
5) der Bestimmungsort der Sendung muß sowohl auf dem Begleitbriefe als auf dem Stücke selbst so genau angegeben sm, daß Zweifel hierüber nicht entstehen können, ' J öb 11
6) bei Versendung von Gegenständen in Schachteln ist es räthlich, letztere nochmals in Umschläge von Packpapier, L-inwM und vergl. cinzuhullen, r '
7) wen» eine Adresse mittelst eines aufgeklebten Stückes Papier auf eine Sendung angebracht werden soll, ist der betreffeck Zettel durch besondere Verschnürung gehörig zu befestigen, wobei jedoch bemerkt wird, daß bei Sendungen von declarülm Werthe die Bezeichnung Signatur — nicht anfgeklebt sein darf; daher entweder auf der Verpackung selbst oder einem a«. gehängten «tucke Holz, Pappe und dergl. angebracht fein muß.
Die ausführlichen Bestimmungen bezüglich der Verpackung re. der Fahrpostsendungen sind in den §§. 9, 58—64 und 66 dkl Verordnung vom 22. December 185/ (Regierungsblatt Nr. 39 vom 31. December 1857) und in den <S<S 12 15 und 17 ta Verordnung vom 22. April 1862 (Regierungsblatt Nr. 15 vom 14. Mai 1862) enthalten '
D^mstadt, den 4. December 1863. Großherzogliches Oberpostamt.
3574) Alle hiesigen Einwohner, welche im Laufe dieses Jahres Hunde an- oder abgeschafft haben, werden hiermit benach- richtigt, daß die desfallsigen Declarationen bis zum 31. December d. I. bei uns abgegeben werden müssen und daß Abmeldungen nach diesem Taz keine Berücksichtigung finden.
Gießen, den 15. December 1863.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Vogt.
3361) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar:
Vormittags von 7 bis 12 Uhr:
3) Mittwoch den 16. December,
4) Samstag
„ 19-
//
5) Dienstag
„ 22.
//
6) Mittwoch
„ 23.
//
7) Dienstag
„ 29.
ff
8) Mittwoch
„ 30.
ft
Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.
Zugleich wirb noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 26. November 1863.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse: _______Kehr. ____________
3559) Wegen Planirung des Hohlweges von Eberstadt nach Holzheim und Grünin- gen ist derselbe gegenwärtig unfahrbar geworden, was hierdurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird.
Eberstavt, am 12. December 1863. GroWrzogliche Bürgermeisterei Eberstavt.
Görlach.
P f a l tz.
____________________vdt. Holzamer.
Versteigerungen.
Lieferung in das Bezirks - Gefängniß Gießen betreffend.
3531) Montag den 21. December l. A, Vormittags 8 Uhr,
soll in dem Local des Großherzeglichn Stadtgerichts dahier die Lieferung der für das hiesige Bczirksgefängniß im Jahre 1864 erforderlichen Bedürfnisse, als:
des Holzes, Strohes, Oels, der Besni, Kleidungsstücke, Hemden, Schuhe, Strotz' säcke, Strohpolster, das Kleinmachen M Holzes, sowie des warmen Essens sm israelitische Gefangene rc.,
öffentlich an den Wenigstnehmenken vergib ben werden. Bemerkt wird, daß Nachg!' bote nicht berücksichtigt werden können.
Gießen, den 4. December 1863.
Großherzogliches Stadtgericht GW. Muhl.
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