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'er, eineTig' den 17.3(l$ Süfflet in j. Seferba&n w ’i> Wichel»^
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
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1863
Mittwoch den 16 September
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Daniel Hch Thvrschrch
Atschem! wöchentlich |®ei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 ft., für Auswärtige tritt ver vorschriftsmäßige Poftauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpcdition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
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Polrzeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
Fleischtare.
Ochsenfleisch
Kuhfleisch . . .
Rindfleisch .
Kalbfleisch .
Schweinefleisch . Hammelfleisch . . . Zchaaffleisch ........ Leberwurst . Bratwurst . . . . Schwartenmagcn Blutwurst . .
geräucherter Speck ......
Schinken .
Dörrfleisch . .
per Pfund
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fr. 17 14 12
9
17
14 10
18 22
18
20
30 26
22
per Pfund
Rinvsfett ........... „ „
Niercnfett „ „
Schweineschmalz . „
desgleichen ausgelassenes ....... „
Pfund
2/ ordinäres s */, 4 i Brod aus ) % 2 ( gemischtes ; >/2 4 s Brod aus ) */2
Loth Quint
5 1 Wafferweck
4 2 Milchbrod .
Brodtare.
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2) Für die andern Städte und -Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
fr.
20
16
24
28
fr.
54
11
6i
12|
1
1
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.
Hr, Schn» ndornbach i.
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
2334) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni d. I. verfallen sind, werden auf« gefordert, in dem Zeitraum vom 15. August bis 19. September dieselben einzulösen oder zu erneuern, als sonst deren Versteigerung am 26. Oktober d. I. stattfinbet.
@arnau. - - Bei Hu. hmachemch.
1. 44-48
1. 44|-45;
2. 25j-26j I
eßen,
Edictallsdung.
2534) Die nachbenanntcn Personen haben die bei ihren Namen nach Flur resp. Seite un6 Nummer des Grundbuchs bezeichneten unbeweglichen Sachen veräußert, vermögen aber ihr Eigenthum durch gütige Erwerbs- sirkunden nicht nachzuweisen. Deßhalb er» W an Diejenigen, welche Ansprüche an dieselben irgendwie zu bilden glauben, die Aufforderung, solche bis zum 1. Oktober d- 3- vor uns vorzubringen und zu begründen, als sonst die abgeschlossenen Verträge bestätigt und in das öffentliche Buch eingetragen werden würden.
1) Jacob Bausch, Schreiner, zu Langsdorf:
V»,9 l08% Gemarkung Nieder-Bessingen, XVUI/3i3 Gemarkung Lich, 4<7io 48%6 484/16 Gemarkung Birklar.
: 2) Johann Conrad Roth sen. und Frau zu Langsdorf:
XV/87 Gemarkung Lich.
Hungen und Lich, den 12. August 1863. Großherzoglrche Landgerichte Hungen u. Lich. Dr. 3rIe, Pilger, Sartorius, Landrichter. Lanvg.-Assessor. Landrichter.
Nach Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgtnommcn werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im VersteigerungStermin gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werben.
Die Herren Bürgermeister des KreisamtS- bezirfs werden dringend ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 13. August 1863.
Die Pfandhausverwaltung der Provinzial- Hauptstadt Gießen.
Bieler, Cassler. Pfeil, Controleur.
Marktverlegung zu Gieren.
2588) Eingctretener Hindernisse wegen ist der nach dem Landkalender auf den 22.


