Verwendung der aus der Vereinskasse zu Unterstützungen geflossenen Mittel, sondern auch das Recht bevor, die verwilligte Unterstützung zurückzuverlangen, wenn die aus Vereinsinitteln unterstützten Anlagen durch Vernachlässigung wieder in Zerfall gerathen sollien.
ad 6. Die Unterstützung der landw- Bezirksvereine pro 1863, bestehend aus einem Dritttheil der im Jahr 1862 wirklich eingegangcnen Beiträge der Mitglieder der einzelnen Bezirksvcreine, wird, wie auch früher, an diejenigen, die sich vor Feststellung des Budgets pro 1864 melden und Rechnung über die Verwendung der vorjährigen Unterstützung erbringen, dann ausbezahlt werden, wenn die beabsichtigte Verwendung ter beanspruchten Gelder angegeben wird und in der abgelegten Rechnung auch Rechenschaft über die Verwendung der von der Aachen-Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft fließenden Gelder enthalten ist.
ad 7. Diese 400 fl. sind zur Unterstützung von 8 Leuten mit je 50 fl. verwendet worden, die am diesjährigen Baumwärter- curS des pomologischen Instituts zu Reutlingen Theil nehmen.
ad 8. Auch für 1863 ist ein Credit von 300 fl. zur Unterstützung des Unterrichts im Hufbeschlag vorgesehen worden, um jungen Hufschmieden Gelegenheit zu tüchtiger Ausbildung zu geben. Hinsichtlich der Bedingungen» unter denen die Theilnahme am Unterricht erfolgt, wird später besondere Bekanntmachung erfolgen.
ad 9. Lehrern an Volksschulen, die sich mit Landwirthschaft beschäftigen und zu den geringer Besoldeten gehören, kann die landw. Zeitschrift auch ferner auf Rechnung des Provinzial-Vereins verabfolgt werden, wenn sie sich darum melden und sich verpflichten, daß die Zeitschrift Eigenthum der Schule bleibe.
ad 10. Diese 150 fl. sollen zu Prämien für Einführung von reinem Schafvieh in der Art verwendet werden, daß es dem Ausschuß überlassen bleibt, diese Prämie in Geld oder in Form der unentgeltlichen Ueberlassung eines veredelten Schafbocke- zu verwilligen.
ad 11. Ueber die Art und Weise der Verwendung der hier zu Prämien für Zusammenlegung der Grundstücke und Anlage von Gewannwegen vorgesehenen 400 fl. wird in Kürze besondere Bekanntmachung erfolgen.
ad 14. Der Ausschuß hat zur Ermöglichung der Betheiligung des landw. Vereins von Oberheffen an der in diesem Jahr zu Hamburg stattfindendcn internationalen landw. Ausstellung die Summe von 670 fl. mit der Bestimmung vorgesehen, daß mit derselben der Ankauf und die Transportkosten von drei Stück vorzüglich schönem, achtem, zur Viehausstellung nach Hamburg zu entsendendem Vogelsberger Vieh, bestehend aus einem zur Zucht schon tauglichen Bullen, einer desgleichen Kalbin und einer jungen Kuh, bestritten werden solle. Es werven diese drei Stücke durch eine aus den Herren Pachter Wagner zu Rudlos, Verwalter Schuchard zu Selgenhof und Verwalter Burg zu Oberseenerhof bestehenden Commission auf Rechnung der Vcreinskasse. angckauft werden und haben die Verkäufer die Verpflichtung zu übernehmen, das verkaufte Vieh bis längstens zum 10. Juli v. I. in so gutem Stand zu halten, daß in dieser Hinsicht die Commission bei der Abnahme nichts auszusetzen findet, widrigenfalls lediglich nach Erachten der Commission der Ankauf aufgehoben werden kann. Besitzer ausgezeichneter Stücke der verlangten Viehgattung können diese bei den obengenannten Mitgliedern der Antaufscommission anmelden. — Das angekaufte Vieh wird in Hamburg für Rechnung der Vereinskaffe verwerihet werden, in die auch eine allenfalls zufallende Prämie fließen wird.
Laubach, den 12. März 1863. Der Präsident des landw. Vereins von Oberhcssen.
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1447) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen hat den Johannes Schneider II. zu Frankenbach wegen ver- schwenderischer Lebensweise unter Curatel gestellt. Es wird dieses mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle Rechtsgeschäfte, insbesondere Veräußerungen, welche derselbe ohne Mitwirkung und Genehmigung seines Curators — Johannes Schneider III. zu Frankenbach — cingeht und vornimmt, ungültig und nichtig sind.
Forderungen und Ansprüche an den Johannes Schneider II. zu Frankenbach sind binnen 14 Tagen bei Meldung der Nichtberücksichtigung bei uns anzumcldkn.
Gießen, am 5. Mai 1863.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
M u h l, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Gläubiger-Aufforderung.
1422) Forderungen aller Art an den Nachlaß des kürzlich verstorbenen OrtSbür- gers Gerhardt Hörr zu Leihgestern sind bis zum zwanzigsten dieses Monats bei Vermeidung dcr Nichtbcrücksichtigung bei Verthei- lung seiner Nachlaßmasse kadicr anzumcloen.
Gießen, am 1. Mai 1863.
Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch.
Versteigerungen
1494) Bei unterfertigter Behörde werden noch verschiedene, aus Untersuchungs- Sachen herrührende Gegenstände, wie namentlich eine Parthie alte Kleidungsstücke, drei alte Gewehre, ein Terzerol, eine Taschenuhr, Spaten, eine Mistgabel, eine Schippe, 14 Säcke, vier Rorhacken, ein Pickel, ein schweres eisernes Schicbkarrnrad, eine eiserne Leierstange, sowie sonstiges Eisenwerk u. s. w., ausbcwahrt.
Diese Gegenstände sollen im Termin Mittwoch den 20. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, im StadtgerichtS-Locale gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend versteigert werven, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß alle Diejenigen, welche etwa Ansprüche an obige Gegenstände bilden zu können glauben, solche sogewiß bis zu diesem Termine dahier geltend zu macken haben» als sonst auf solche keine Rücksicht genommen werden kann.
Den allenfallsigen Interessenten steht die Ansicht der bezeichneten Gegenstände bis zum Versteigerungstermine frei.
Zugleich sollen in dem letzteren verschiedene abgängig gewordene Arrcsthausrequisite, wie namentlich Teppiche, Hemden, Stroh
säcke, Handtücher u. s. w.» gegen baare Zahlung meistbietend versteigert werden.
Gießen, am 9. Mai 1863.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
______________Muhl.__
Arbeitsversteigerung bei der Stadt Gießen.
1483) Montag den 18. Mai 1863, des Morgens 9 Uhr,
sollen auf hiesigem Rathhause folgende Arbeiten an den Wenigstnehmenden vergebe» werden:
Steinbrcchen, vcranschl. zu
38 fl.
24 fr.
Steinfahren, „ „
75 „
12 ,
Steinsetzen, „ „
4 „
48 ,
Sandanfuhr, „ „
171 „
36 „
Sandmessen, „ „
13 „
12 „
Cbaussirarbcit, „ „
78 „
20 „
Pflasterarbcit, „ „
13 „
30 „
Die Kostenvoranschläge von diesen Arbeiten liegen auf unserer Geschäfiestube zur Einsicht offen. Gießen, den 9. Mai 1863.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
1479) Dienstag den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiesigem Rathhause die Grundstücke, zum Nachlasse des verstorbenen Gioß- herzoglichen Hosger.-Advocaten Adolphi gehörend, als:
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