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ließen.
o f f e 1 n. NittelpreiS vom Malier.
Durch Verlegung des Haupt-Post-Büreau's sieht sich die unterzeichnete Stelle veranlaßt, ein geehrtes Publikum hiermit zu bitten, alle Anzeigen ohne Ausnahme für das hiesige Anzeigeblatt inskünstige Dienstags und Freitags, Morgens spätestens bis 9 Uhr abzugeben, da später eintreffende Anzeigen unberücksichtigt bleiben müssen.
Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jß SO» Samstag den 7. November 1S63.
Amtlicher Theil.
Gießen, am 5. November 1863.
Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Gießen.
Zur Verhandlung mehrerer dienstlichen Angelegenheiten laten wir Sie auf
Samstag den 14. November 1863, Vormittags halb 11 Uhr,
auf das Rathhaus nach Lich ein. K ü ch l e r.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
3076) Die verehrlichen Mitglieder des Spar- und Leihkaffe-Vereins werden zu der
Samstag den 7. November v. Z., Nachmittags 2 Uhr,
in dem Nathhaus dahier stattfindenven Hauptversammlung eingcladen.
Gießen, den 27. October 1863. Der Director der Spar- und Leihkaffe:
H a b e r k o r n.
3094) Nachverzeichuete städtische Gelder:
1) Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule pro III. Quartal 1863,
2) Rückständige Communalsteuer pro 1863,
3) Miethe von Gebäuden,
4) Gras- und Obststeiggelder pro 1863,
5) Erlöse aus Waldnebennutzungen, Obststämmchen, Waldgras rc. und Baumaterialien von dem land- wirthschaftlichen Feste rc.,
können in den ersten acht Tagen noch ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.
Gießen, am 30. October 1863. Der Stadt-Einnehmer:
Enders.
3152) Donnerstag den 5. November ist die Expedition der Posten in das neue Posthaus verlegt und gleichzeitig in dem Neben- Haufe des Gasthofes zum Einhorn ein Filial- Postbüreau errichtet worden.
Die Schalter zur Annahme von Brief- »nd Fahrpostgegenständen, sowie zur Ausgabe dvn Reisescheinen, werden geöffnet sein:
1) an dem Hauptbüreau: von Morgens 7 bis 1 Uhr und „ Mittags 2 bis 8 Uhr;
2) an dem Filialbüreau: von Morgens 8 bis 1 Uhr und „ Mittags 2 bis 8 Uhr.
Die Ausgabe von Briefen, Paketen und
Zeitungen findet nur an dem Schalter des Hauptbüreaus statt.
Gießen, den 4. November 1863.
Großherzoglichcs Postamt Gießen.
In Abwesenheit des Postmeisters: Maurer, Postsecretär.


