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Samstag den 7. Februar
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Um ein Gleiches mit Rindvieh hcrbeizu-
hat der Stadtvorstand beschlossen, nicht nur
Cöln-Gießener Eisenbahn.
Besondere Bekanntmachungen.
Markt - Anzeige.
316) Die seit mehreren Jahren dahier bestehenden Viehmärkte haben sich bisher jedes Jahr eines größeren Besuches zu er-
Oeffentliche Bekanntmachung.
51) In Sachen des Moritz Heertz aus Wetzlar, Klägers, gegen Louis Ferber, ledig, aus, Gießen (aus dem Hessischen Hof), Beklagten, Wechselforderung be- treffenv, wird der Beklagte, dessen vermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, auf Antrag des Klägers mittelst öffentlicher Bekanntmachung benachrichtigt, daß Kläger zwei Wechselklagen, Deren Einsicht in unserem Actuariate zu nehmen ihm, resp. seinem Bevollmächtigten freisteht, gegen ihn erhoben hat, nach welchen er auf Grund der im Original bereits vorgelegten 14 Wechseln vom 17. und. 27. September v. I. ä 49 Rthlr. 29 Sgr. 11 Hlr. nebst Pro- testurkunven vom 18. November und 27. December v. I. an ihn, den Beklagten, 539 fl. 51 fr. nebst 6 pCt. Zinsen vom 17. November v. I. und 718 fl. 2% fr. nebst 6 pCt. Zinsen vom 27. v. Mts-, sowie */3 pCt. Provision vom Hauptgelde ä 1257 fl. 53% fr. zu fordern habe, weß- halb er gebeten, den Beklagten unter Ein«
Edictalladungen.
Das Ableben ves G eorg Bräu- ning von Münster betreffend.
272) Zur Feststellung des Inventars über Den Nachlaß oes Fuhrmanns Georg B r ä u n i n g von Münster werden alle Gläubiger desselben aufgefordert, ihre Forderungen im Termin
Donnerstag den 5. März l. I., Morgens 9 Uhr, zur Geltung zu bringen, auch sich in diesem Termin zur Vermeidung eines Schuldenwesens geeigneter Vergleichsvorschläge zu gewärtigen, als sonst Die sich nicht anmel- denden Gläubiger bei Vertheilung des Nachlasses unberücksichtigt bleiben.
Lich, Den 25. Januar 1863.
Großherzogliches Landgericht Lich. Limpert.
236) Vom 1. Februar c. ab finDet eine direete Personen- und Gepäck-Expedition statt zwischen der Station Gießen der Cöln-Gießener Eisenbahn einerseits und Den Stationen Braunfels, Weilburg, Limburg, Dietz, Ems unD Oberlahnstein Der Herzog!. Nassauischen Eisenbahn andererseits.
Cöln, den 27. Januar 1863.
Die Direction der Eöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft.
das seitherige Standgeld sowohl für Rindvieh, als auch für Schweine freizugeben, sondern auch für jedes Stück Rindvieh, welches zu Markt gebracht wird, eine Prämie zu zahlen, unD zwar für jedes Stück unter zwei Jahren 6 fr., unD für jedes ältere 12 fr., welches wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Wir hoffen, daß die Bewohner unserer Umgegend dies als ein Zeichen ansehen werden, daß die Stadt erbötig ist, Alles zu thun, was zur Hebung Der Märfte unD zur Annehmlichkeit Deren Besucher beitragen könnte.
Der erste Markt findet Donnerstag den 26. Februar Statt, unD laden wir hiermit zu recht zahlreichem Besuche ein.
Butzbach, am 5. Februar 1863.
Großherzogliche Bürgermeisterei Butzbach. Küchel.
und Termin auf
Mittwoch den 1. April d. <5-, Morgens 10 Uhr, bestimmt habe, in welchem er, Beklagter, Die Original - Wechsel - Urkunven so gewiß als ächt anzuerkennen oder eivlich abzuleugnen und etwaige in diesem Processc zulässige EinreDen vorzubringen habe, als sonst unter Ausschluß hiermit die Wechsel-UrkunDen für ächt anerkannt und gegen ihn nach Der Klagbitte erkannt werDe. Gleichzeitig wirb Dem Beklagten bemerkt, daß, falls er im Termin nicht erscheine resp. sich nichts ver- treten lasse, alle weiter ergehenden Verfügungen und Urtheile ihm nur durch Anschlag an die Gerichtsihüre bekannt gemacht würven.
Schließlich wird der Beklagte benach- richtigt, daß auf Antrag des Klägers zu Gunsten Der oben erwähnten klägerischen GesammtforDerung bezüglich seiner, des Beklagten, Anlheile an seinen elterlichen, in hiesiger Gemarkung gelegenen Immobilien Die nach §. 43 Des Hypotheken-Gesetzes vorgesehene Vormerkung verfügt unD im Hypothekenbuch Der StaDt Gießen eingetragen worden sei.
Gießen, den 3. Januar 1863.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. Rotsmann,
StaDtrichter. Stavtger. - Assessor.
für die
Stadt und den Kreis Gießen
leitung des Wechselprozeffes zu verurtheilen, freuen gehabt, namentlich mit Schweinen, die genannten Summen binnen 24 Stun- für welche selbst viele Käufer aus größerer Den bet Meivung wechselmäßiger Hilfsvoll- Entfernung kommen und bedeutende Einstreckung an ihn, den Kläger, zu zahlen käufe machen. . , .
unD ihm Die Prozeßkosten zu ersetzen. Es Um ein Gleiches mit Rindvieh herbe,zu- wirD hiernach Dem Beklagten eröffnet, daß führen, welches seither nur aus Petri-Markt das unterzeichnete Gericht auf Grund jener i in größerer Anzahl aufgetrieben wurde, und Klaaen aeaen ihn den Wechselprozeß erkannt! um auch die übrigen Märfte mehr zu heben,
----------' Mal- Mittwochs'und Samstags. - Preis d-S Jahrgangs für Einheimische l fl. 36 kr., für Auswärtige tritt str »oWif«-- ^^ig7Postauffchl°g hinzu. - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. - In Gießen bei der Ervedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. -1). ■
H SnmffflÄ den 7. Februar 1N63.


