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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samftags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpeditton (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä ^3. Samstag den 6 Juni 1863.
Amtlicher T h e i l.
Zu K. G. 3043. Gießen, am 4. Juni 1863.
Betreffend: Verlegung eines Markts zu Friedberg.
Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Sie wollen alsbald bekannt machen lassen, daß der nach dem Landkalenker auf den 17. d. Mts. bestimmte Krämer- und Schweinemarkt zu Friedberg nicht an diesem Tage, sondern Donnerstag den 18. r. Mts. abgehalten werden wird.
In Verhinderung des Kreisraths :
Kekul 6 ,
Kreis - Assessor.__________________
Programm
str die am 8. August l. Z. in Gießen stattfindenden Preisvertheilungen des landw. Vereins der Provinz Oberhessen, sowie Ausstellung von landw. Maschinen, Geräthen und Producten der Landwirthschaft.
Der Ausschuß des landw. Vereins der Provinz Oberhcssen hat beschlossen, mit der General-Versammlung der drei landw. fmine tes Großherzogthums, welche am 7. August d. I. in Gießen statthaften wird, Preisvertheilungen, sowie eine Ausstellung landw. Maschinen, Gerüche uuv Prvduele zu verbinrcn. Für die PreiSvertheilung sind folgende Preise ausgesetzt worden:
1) Preise von 10—20 fl. für ausgezeichnete Feldschützen, welche mindestens 10 Jahre den Dienst versehen, im Ganzen 200 fl.
2) 6 Preise für ausgezeichnete Fohlen eigener Zucht und und zwar 2 Preise von je 15, 2 von je 20, einer von 25 und einer von 30 fl. Fohlen von diesem Jahr sind von der Prämiirung ausgeschlossen.
3) 4 Preise im Betrag von 20, 25, 30 und 35 fl. für junge Bullen unter 1 */2 Jahr.
4) 6 Preise für Zuchtbullen über 1% Jahr und zwar ein Preis zu 30, 2 zu je 25 und 3 zu je 20 fl.
5J 18 Preise für die besten zur Zucht geeigneten Rinder bis zu 3 Jahren und zwar ein Preis von 30 fl., 2 von je 25, 5 von 15 und 10 von je 8 fl.
Dem Ermessen der Experten bleibt es anheimgestellt, wenn in einer der für Rindvieh aufgestellten drei Eategorien die Prämien wegen Mangels an preiswürdigem Vieh nicht zur Verwendung kommen können, die nicht verwendeten Prämien auf eine andere Classe dieser Categorie zu übertragen.
6) 4 Preise für ausgezeichnete Mutterschweine und zwar ein Preis von 20 und 3 Preise von je 15 fl.
‘) 3 Preise für ausgezeichnete Schafböcke und 2 Preise für ausgezeichnete Mutterschafe mit Lämmern zu je 10 fl.
®) 5 Preise von je 5 fl. für ein Paar Hühner (Hahn und Huhn) ausgezeichneter Art.
9) 5 Preise von je 5 fl. für ein Paar Tauben ausgezeichneter Art.
10) Ein Preis von 16 fl. für den best besetzten und honigreichsten Dzierzonstock von diesem Jahr, der zugleich den schönsten und regelmäßigsten Wabenbau und im Brutraum nur Arbeitsbienenzellen enthält.
®'.n Preis von 7 fl. für den schönsten und besten gescimten Bienenhonig in GlaSgesäß von wenigstens J/2 Maas Inhalt.
12) Ein Preis von 12 fl. für die schönsten und besten diesjährigen Seiden-Cocons.
Zur Ausführung ist Folgendes zu bemerken:
1) Die Feldschützen haben ihre ausgezeichnete Dienstführung durch die bctr. Feldpolizeigcrichte, resp. Landgerichte und OrtS- Vorstände oder, was dem Ermessen der Verwaltungsbeamten überlassen bleibt, durch den bctr. Localpolizeibeamten bescheinigen ju Uffen. Die Vorstände der Bezirksvereine werden ersucht, die nöthigen Ermittelungen zu veranlassen.
D" Thiere, Welche zur PreiSvertheilung, die am 8. August stattfinden wird, vorgeführt werden, müssen spätesten- um 7 Uhr an gedachtem Tage, Samstag den 8. August d. I., auf dem Ausstellungsplatze in Gießen ausgestellt werden.


