Mittwoch den 4. März
M 18
Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen
Protestkosten
Versteigerungen.
ff
mit
21 6'6
412/3
Besondere Bekanntmachungen.
546) Bei dem Postamte zu Gießen lagert unter der Adresse „Piezerbring in
öffnet, daß die Kläger gegen ihn unterm 24. d. Mts. eine Klage, welche ihm, resp. seinem Bevollmächtigten, in unserem Actua- riate einzusehen freisteht, dahier erhoben und auf Grund derselben gebeten haben, ihn, den Beklagten, zur Zahlung einer Wechselforderung von 272 fl. 4 fr. nebst 6 pCt. Zinsen vom 20. December v. I. und y3 pCt. Provision und 2 fl. 19 fr. Protestkosten, sowie weiter zur Zahlung einer Waarenschuid von 505 fl. nebst 5 pCt. Zinsen vom Heutigen und in Vie Prozeß- kosten zu verurtheilen. Demzufolge wird Beklagter aufgefordert, sogewiß im Termin Montag den 4. Mai d. I.,
den Bedingungen, öffentlich meistbietend auf Erb- und Eigenthum versteigert werden.
Gießen, den 2. März 1863. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.
Ebel.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis Ende Juli d. I. gestattet.
Bemerkt wird, daß am ersten Tage vaS Bau- und Werkholz und am zweiten Tage das Brennholz zur Versteigerung kommt-
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 3. März 1863.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.
402) Die zu dem Nachlasse der hier- selbst verstorbenen Eheleute Daniel Schmidt, Gastwirths, und Anna Maria, geb. Hinkel, gehörigen Mobilien, namentlich Gold- und Silbersachen, sehr gut gehaltenes Weiß, zeug, insbesondere große Tafeltücher, sollen in dem Hause des Tapezicrs Georg Drull» mann hicrselbst
am 9. März d. I-, Nachmittags 2 Uhr, und an den folgenden Tagen freiwillig ver- steigert werden. .
Unter den Goldsachen befindet sich erne Broche mit werthvollem Edelsteine.
Wetzlar, den 31. Januar 1863.
König!. Kreisgericht, II. Abth.
Vormittags 10 Uhr, sich auf diese Klage dahier zu erklären, als er sonst des Klaginhalts für geständig er- ( achtet, mit Einreden ausgeschlossen und nach j der Klagbitte verurtheilt werden wird. Zugleich wird ihm bemerkt, daß — falls er im Termin nicht erscheint und sich nicht vertre-
560) Montag den 9. und Dienstag den 10. März d. I., jedesmal von Morgens 9 Uhr an,
soll im Gießener Stadtwalde, District Strangswiese, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, als:
23 Stecken Nadel-Scheidholz,
545) Dienstag den 10. März, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiesigem Rathhause, auf freiwilliges Ansuchen, nachverzeichnete den Erben des Hofgerichts-Secretär Bapst zugehörige Immobilien:
90 „
179% „ 5400 Wellen
Flur Nr. oKlftr.
15 Hofraithe am Seltersberg,
47 Grabgarten daselbst,
--/lg8,2 83 Grabgarten daselbst,
unter den alsdann bekannt gemacht werden-
ten läßt — alle weiter in dieser Sache ergehenden Verfügungen, Urtheile rc. ihm durch bloßen Anschlag an die Gerichtsthüre als bekannt gemacht angesehen werden.
Gießen, Len 31. Januar 1863. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. Rotsmann,
Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.
für dre
Stadt und den Kreis Gießen
Ediclalladung.
287) In Sachen der Handlung Gebrüder Hausmann in Frankfurt a. M., Klägerin, gegen Louis Ferber zu Gießen, Beklagten, Forderung betreffend,
wirb dem Beklagten, dessen dermaliger Aufenthaltsort nicht bekannt ist, hiermit er-
Prügelholz, Stockholz, ___________ „ Reisholz,
890 Kiefern- und Fichten-Stämme
34435 Cubikfuß von 8 bis 18 Zoll Durchmesser und bis zu 80 Fuß Länge, 31 Nadel-Stangen mit 275 Cubikfuß. Die Zusammenkunft ist auf dem Vicinalweg von Annerod nach Steinberg.
Neuwied" ein unanbringliches Retourstück, dessen Aufgeber hiermit aufgefordert wird, solches binnen sechs Monaten gegen Entrichtung des darauf haftenden PostgeldeS in Empfang zu nehmen, widrigenfalls ander- weit darüber verfügt werden wird.
Darmstadt, den 24. Februar 1863.
Großherzogliches Oberpostamt. i In Erledigung der Oberpostmeisterstelle: |
Müller, Postmeister.
vdt. Holzauer.
544) Der Pfandschein Nr. 67170, über einen blauen Oberrock, ist angeblich verloren worden. Wer Ansprüche an denselben zu bilden hat, wird aufgefordert, dieselben innerhalb 14 Tagen rahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand ohne Weite- res verabfolgt werden wird.
Gießen, den 28. Februar 1863.
Die PsanvhauSverwaltung. Bieler. Pfeil.
mäßige Postauffchlag hinzu. - Auswärts abonmrt man sich bei allen Postämtern. - an ^nyen ° ----------------—.
1863


