Hospital:

um 3 Ul)t; ßel.

r in Wotzom >»- Gikßen!, ine Tochter, ober.

arethe Heim ck uno Bam ahler, Ada« ' 2 T., g--

eodor Emil Karl Sack, 26. Januar,

ten Wochi r. Engel.

für die

i\ y

Staöt und öen Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 Er., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

FO. Mittwoch den n. Februar ISOcS«

Ravensburg, ) u. Hollen

r. Schußler, :on. Jochem r. Stritter, ersdorf.

urq; Hru. Siebert 6.

n v. Herl>> nschmied r,

adelsl. Krau

n.

1. 44-48

1. 44?-45j

2. 24J-25J

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

die Provinzialhauptstadt Gießen:

//

B r o d t a r e.

Pfund

bestehend

bestehend

ff

ff

ff

ff

2) Für

ordinäres

Brod aus

Waizen- und Korn-Mehl

21 41 2( 4s Loth

5

ff

ff

Ochsenfleisch . , Kuhfleisch . . . Rinvfleisch . . . Kalbfleisch . . , Schweinefleisch . Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . , Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

ff ff ff

ff ff

ff ff

Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

fr.

17

14

10*

9"

17

12

10

18

22

18

20

30

26

22

gemischtes % Brod aus ) y2 Quint

Wasserweck Milchbrov .

. _ die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

1) für

Fleischtare.

per Pfund

ff ff

i 7, Gerste- und I 7, Korn-Mehl

per Pfund

n u

ff ff

ff ff

ff ff

fr.

20

24

24

28

1

1

fr.

6z 12z

7

14

ig Views \ itzutheilcih Leistungen :n, die ei

Aber du >er Bilder, ten Kunst-

Georges' allten und en wahren pittoreske erkwürdig. iembrand's exengruppe )er dritten ;e Corday,

Tableaus scheu Vor« :n Bildern

befindlich "eiltr u n ®: ®e* einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1% Pfund Zugabe

Amtlicher Theil.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

«**** * *«» M «Mr»*, r-sch.«.

Die Elgenthiimer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diele Geaenflände aus Bor. langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

icßen, den 3. Februar 1863. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

- _________ Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictslladungen.

Das Ableben des Georg Bräu- ning von Münster betreffend.

. 272) Zur Feststellung des Inventars über den Nachlaß ves Fuhrmanns Georg B r ä u n i n g von Münster werden alle Gläu­

biger desselben aufgefordert, ihre Forderungen im Termin

Donnerstag den 5. März l. I., Morgens 9 Uhr, zur Geltung zu bringen, auch sich in diesem Termin zur Vermeidung eines Schulden­wesens geeigneter Vergleichsvorschläge zu |

gewärtigen, als sonst die stch nicht anmel- denden Gläubiger bei Vertheilung des Nach' lasses unberücksichtigt bleiben.

Sich, den 25. Januar 1863.

Großherzogliches Landgericht Lich.

L i m p e r t.