Ausgabe 
1.4.1863
 
Einzelbild herunterladen

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictsllsdungen.

287) In Sachen der Handlung Gebrü­der Hausmann in Frankfurt a. M., Klägerin, gegen Louis Ferber zu Gießen, Beklagten, Forderung betreffend,

wird dem Beklagten, dessen dermaliger Aufenthaltsort nicht bekannt ist, hiermit er­öffnet, daß die Kläger gegen ihn unterm 34. d. Mts. eine Klage, welche ihm, resp. seinem Bevollmächtigten, in unserem Aetna- riate einzusehen freisteht, dahier erhoben und auf Grund derselben gebeten haben, ihn, den Beklagten, zur Zahlung einer Wechselforderung von 272 fl. 4 fr. nebst 6 pCt. Zinsen vom 20. December v. I. und */3 pCt. Provision und 2 fl. 19 fr. Protestkosten, sowie weiter zur Zahlung einer Waarenschuld von 505 fl. nebst 5 pCt. Zinsen vom Heutigen und in die Prozeß- kosten zu verurtheilen. Demzufolge wird Beklagter aufgefordert, sogewiß im Termm

Montag den 4. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, sich auf diese Klage dahier zu erklären, als er sonst des Klaginhalts für geständig er- achtet, mit Einreden ausgeschlossen und nach der Klagbitte verurtheilt werden wird. Zu­gleich wird ihm bemerkt, daß falls er im Termin nicht erscheint und sich nicht vertre­ten läßt alle weiter in dieser Sache ergehenden Verfügungen, Urthcilc re. ihm durch bloßen Anschlag an die Gerichtsthüre als bekannt gemacht angesehen werden.

Gießen, den 31. Januar 1863. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Oeffentliche Aufforderung.

835) Nachdem durch Erkmntniß Groß- herzoglichen Hofgerichts der Provinz Ober- Hessen vom 10. März l. I. über das um 5133 fl. 9% fr. überschuldete Vermögen des Wirths und Bäckers Heinrich Feld- mann I. in Butzbach und über bas um 2443 fl. 32 fr. überschuldete Vermögen dessen Ehefrau, Marie, gcbornen Huber, der förmliche Concursprozeß erkannt wor- den ist, so werden alle Gläubiger derselben ausgefordcrt, ihre Fordruuge, bei sonst still- schweigend erfolgendem Ausschlüsse von der Masse, bei dem unterzeichneten Gerichte im Termin

Mittwoch den 17. Juni d. I., Vormittags 9 Uhr, anzumelden, gehörig zu begründen und et­waige Vorzugsrechte bei Meldung der Nicht- berücksichtigung geltend zu machen. Zugleich soll in dem Termin die Güte versucht, Gläu- bigerausschuß und Massecurator erwählt, so­wie Contrabictor bestellt werden. Diescr- halb werden die nicht erscheinenden oder die nicht mit genügender Vollmacht vertretenen

Gläubiger als den Beschlüssen der Mehr- ; der erschienenen und gehörig vertretenen Gläubiger beitretenv angesehen.

Butzbach, am 24. März 1863. Großherzogliches Landgericht Butzbach. Bücking.

Besondere Bekanntmachungen.

884) Vom 1. f. MtS. an wirb

1) die Post von Gießen nach Als­feld und Lauterbach um 3 Nach- mittags,

2) die Post von Grünbcrg nach Homberg um 5" Nachmittags, abgefcrtigt.

Frankfurt a. M., den 26. März 1863.

General-Direction der Großherzoglich Hssischen Posten:

Freiherr von Schele. __________________vdt. Wilcke. Feldstrafen-Erhebung bei dem Rent­amt Gießen.

879) Die Feldstrafen von der I. Periode l. I. könne« vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen Dienstags und Sam- stags ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, am 28. März 1863.

Großherzogliches Rentamt Gießen. Melchior.

878) Der Pfandschein Nr. 69949, über eine silberne Cplinderuhr, ist angeblich ver- loren worden. Wer Ansprüche an denselben zu bilden vermag, hat solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand verabfolgt werden wird.

Gießen, den 28. März 1863.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Mai» - Weser - Bahn . 895) Mit der Einführung des neuen,! am 1. April l. I. in's Leben tretenden Fahrplanes erhält der des Morgens von Marburg um 6 Uhr 55 Minuten zu Fron- Hausen und um 7 Uhr 14 Minuten zu Lollar eintrcffenve Güterzug Nr. IV Ein- richtung zum Personen-TranSporte und wird vaher künftig an den Gießener Markttagen der Eilzug nicht mehr, wie seither, an den Stationen Fronhausen und Lollar anhalten.

Gießen, den 27. März 1863.

Großherzogliche Dircction der Main-Weser-Bahn.

Versteigerungen.

805) Donnerstag den 9. April, Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigcm Rathhaus die Hofraithe der Philipp Schwans Ehefrau: Flur Nr. OJtlftr.

y 9 Hofraithe in der StockhauS-

gaffe, gibt 19V2 fr.,

nochmals, unter den alsdann bekannt ge- macht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 21. März 1863.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen, i ________________Ebel.____________ 832) Die im Gießener Stadtwalde, Distrikt Wanne, nöthigcn Wegbauarbei- ten, als:

Fertigung von 2 Canälen, veranschlagt zu . . . . 30 fl. fr.

Fertigung von Gräben, ver­

anschlagt zu .... 43 10 Lieferung von Steinen, ver­

anschlagt zu .... 15 sollen

Samstag den 4. April 1863, Vormittags 9 Uhr, in unserer Geschaftsstube öffentlich versteigert werden.

Gießen, den 25. März 1863.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

__________ Vogt.___________ Holzversteigerung im Sicher Stadt­walde.

877) Mittwoch den 8., Donnerstag den 9. und Freitag den 10. April l. I., von Vormittags 8 Uhr an, sollen in den Distrikten Lindenseif, Sauloch und Zappenau, die nachverzeichneten Holz- sortimente öffentlich versteigert werden, als: 700 Stecken Buchen-Scheid- u. Prügelholz, 140 Eichen-

200 Weich- und Nadel-

300 Buchen-, Eichen- und Weich-

Stockholz,

7000 Wellen Eichen- rc. Reisholz, 175 Eichen-Bau- und Werkholz-Stämme von 13 bis 58 Fuß Länge und 5 bis 43 Zoll Durchmesser,

16 Buchen-, Birken- rc. Werkholz-Stämme von 12 bis 32 Fuß Länge und 10 bis 17 Zoll Durchmesser,

39 Nadel-Stämme von 20 bis 76 Fuß Länge und 6 bis 10 Zoll Durchmesser, 365 Eichen-Stangen und 569 Nadel-

Am ersten Tage wird in den Distrikten Lindenseif und Sauloch das Brennholz (Zu­sammenkunft am Ettingshäuser Fußpfad, beim Eingang zum Rothenbusch), und am zweiten und dritten Tage im Distrikt Zappenau dai Bau-, Werk- und Brennholz (Zusammen­kunft am Licher Feld) vorgcnommen.

Lich, den 28. März 1863.

Großherzogliche Bürgermeisterei Lich.

Helm.______ _

907) Donnerstag den 2. April l. I., des Vormittags 10 Uhr, soll im Lang-Gönser Gemeindewalde, Di­strikt Haide, folgendes Bau- und Stangen­holz an den Meistbietenden versteigert wer­den, als: