Anzeigtblstl
für die
Sta-t und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige tritt per vorschrifts- maßige Postaufschlag hinzu. - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. - In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä. 44.___________________Samstag den 31. Ntai 1862.
Amtlicher Theil.
Gießen, den 13. Mai 1862.
Großherzogliches Krcisamt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths:
Kekul 6 , Kreis - Assessor.
Bekanntmachung.
OrtSvorstande zu Alb ach ist der Antrag gestellt, bei Gelegenheit der Parzellenvermessung eine Reguliruna der Flur- und Gewannwege ,n der ganzen Gemarkung Albach vorzunehmen. Es wird daher ein Verzeichniß der Grundbesiü« der Gemarkung Albach mit Angabe ihres Güterbesitzes und Grundsteuer-Kapitals während vier Wochen auf dem Büraer2sterei^ rie "b M. ™ wich.« Umfange
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Es wird zugleich bemerkt, daß bei Ausführung der WegregulirungS- und der damit in Verbindung siebenden Bar-eNen.,» NWLÄ 8,u"’'’“ ,in8',r“9,nra ®,66t”b-w. m.», und u
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Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
.... ®in neues Bügeleisen, ein BüchSchen mit Jnsectennadeln, ein Federmesser, ein Taschenmesser, ein Ciaarren-Etui« taschchen, in welchem sich ein Legltimationsschein zur Empfangnahme eines Postvorschusses besindet ein (SMrM'M.A 'k ■
mit einigen und ein Sefangtad,’ Die
Gießen, am 30. Mai 1862.
Großherzogliche Polizciverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen
Edictsllsdung. j
Oeffentliche Auffo rd erung.
1254) Die gerichtsbekanntcn Gläubiger des überschuldeten Adolph Kann von Mainzlar haben mit demselben ein Arrangement gerichtlich abgeschlossen, dessen Ein- sicht Interessenten auf hiesigem Actuariate zu nehmen freisteht. Etwaige Einwendungen dagegen, sowie hier unbekannt gebliebene Forderungen sind binnen sechs Wochen,
vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung an, hier geltend zu machen und resp. anzumelden , widrigenfalls das Arrangement nach Ablauf der Frist wird bestätigt und in Vollzug gesetzt werden.
Gießen, den 13. Mai 1862.
Großherzogliches Landgericht Gießen.
Ploch, Dr. Klein, Landrichter. Landger.-Assessor.
Besondere Bekanntmachungen.
Warnung!
1316) Wegen Abtragung der Schoor zwischen dem Selters- und Neuenwegcrthore kann der Fahrweg um solche mit lang oder schwer geladenen Wagen bis auf Weiteres nicht befahren werden.
Gießen, den 22. Mai 1862.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Vogt.


