Ausgabe 
30.7.1862
 
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für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpcdition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Gl. Mittwoch den 30» Juli 1862.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

Ochsenfleisch

Kuhfleisch Rinvfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Hammelfleisch ........ Schaaffleisch Leberwurst Bratwurst . Schwartenmagen .......

Blutwurst . ....... geräucherter Speck ...... Schinken .........

Dörrfleisch .

per Pfunv fr. . 17

14

» u 12

ZZ ZZ 8

u » 1®

zz zz 15

zz zz 10

zz u 18

. ,z 22

zz zz 18

. 20

zz zz 30

zz zz 26

. i, 22

per Pfund

Rindsfett .

Niercnfett

Schweineschmalz desgleichen ausgelassenes

B r o d t a r e.

Pfund

2) ordinäres i V. Gerste- und ) , t . ...

4s Brod aus J % Korn-Mehl s bestehend . , .

21 gemischtes s V2 Waizcn- unb . n . ...

4s Brod aus j % Korn-Mehl s bestehend . . .

Loth Quint

5 Waffxrweck ..........

4 Milchbrod ............

fr.

20

24

24

28

fr.

7z

15

8z

17

1

1

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Amtlicher Th eil.

Gießen, am 24. Juli 1862.

Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden im Kreise Gießen für 1863.

Das

Groß herzogliche Kreissmt Gießen

an

die Grostherzoglichen Bürgermeistereien.

Indem wir die Stellung der Voranschläge für 1863 in Erinnerung bringen und auf die hierbei maßgebenden allgemeinen Bestimmungen der Instruction vom 2. Mai 1836, resp. die §§. 473517 von Küchler's Handbuch, sowie die neueren Aenderun- gen und Zusätze zu jener Instruction vom 5. Mai 1858 Hinweisen, bestimmen wir den Einsendungstermin auf den 30. August d. I.

~ .... K ü ch l e r.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen

für jedes Pferd . .

9 fr.

der Stadt gefördert wird, hat die Erhöhung der Abgabe nöthig gemacht.

Mit höherer Genehmigung tritt daher vom 21. d. Mts. an folgender Tarif in Kraft.

A. Hiesige Einwohner zahlen:

1) bei Bespannung mit Pferden

Besondere Bekanntmachung.

Der Preis des Sandes aus der städti­schen Grube am Schiffenberger Weg.

1812) Die neueste Einrichtung, wonach der Sand in der obigen Grube auf Kosten

2) bei Bespannung mit Rindvieh für je ein Stück .... 6 fr.

B. Auswärtige zahlen:

1) bei Bespannung mit Pferden für jedes Pferd . . . . 18

2) bei Bespannung mit Rindvieh für je ein Stück . . . . 12