Ausgabe 
29.11.1862
 
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für die

M N6

Samstag den 29. November

1862

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen

Vormittags

7 bis 12 Uhr:

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33 fl. 36 kr.

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das Brechen von Steinen

Interessenten

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chen; Hr. Lenbol v. Pfarrer v. Bau Feld a, v. Rema- Hrn. Reut, t. Gallen; elmann v, , Böchler ßrefelb, Gosst v.

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Hr. Lang, iattenfeld, c u. Frie-

i. Schon- dethansen

vellnrod; Zischer v.

Nieder- Spengl.

Versteigerungen.

Die Vergebung von Arbeiten bei der

Besondere Bekanntmachungen.

2913) Von Großherzoglichem Kreisamt ist uns ter Auftrag zur Aufstellung der Liste über die Conscriplionspflichtigen des Jahres 1863 geworden.

In Gemäßheit des Rccrutirungsgesetzcs Wird daher bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche die Versetzung in das Depot oder einjährige Zurückstellung beanspruchen wollen, ihre deßsallsigen Gesuche vor Abnahme der Ortsliste bei der unterzeichneten Stelle vorzubringen haben, wenn solche nach dem Gesetze Berücksichtigung finden sollen.

Alle, welche wegen Fehler reclamiren Wollen, werden wir auf Anfrage, geeignet belehren, inwieweit Zeugnisse zur Begrün­dung von Neclamationen erforderlich sind.

Gießen, den 20. November 1862.

Großherzvgliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

2959 ) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar

Sdictattadung.

Oeffentliche Aufforderung.

2852) Die Jntcstaterben des am 30. Oeto- 6er d. I. dahier verstorbenen Großherzog­lichen Hofgerichts-Präsidenten Dr. Fried- rich Klipstein haben mit Bezug auf die frühere dienstliche Stellung ihres Erblassers als Landrichter, resp. die dadurch bedingte Regreßpflichtigkeit desselben auf ihres Erb- laffers ausdrückliche Bestimmung die ihnen deferirte Erbschaft unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Es werden des­halb alle Diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß zu bilden haben, aufgefordert, solche sogewiß binnen 4 Wochen dahier zur Geltung zu bringen, als sie sonst bei Negu- lirung des Nachlasses keine Berücksichtigung finden. Gießen, den 10. November 1862.

Großherzogliches Stadtgericht.Gießen. Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadlger.-Assessor.

»rmel wurd, 'ren. De, Oben gegen d. Bltts.

26

werden daher aufge­fordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren. Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Stadt Gießen.

2960) Die bei der Stadt Gießen für bas Jahr 1863 erforderlichen Arbeiten sollen an folgendeii Tagen im Saale des Rath- hauses dahier versteigert werten, und zwar:

Donnerstag den 4. December v. I., von Vormittags 9 Uhr an:

Lieferung von Lungfteinen, veranschlagt zu ... 35

Maurerarbeit, veranschl. zu 15 Schlofferarbeit,

Fuhrlohn von Sand, per- anschlagt zu ... .

Fuhrlohn von Steinen, ver- anschlagt zu . . . . 441

Srfc^nt toÖ*e"tH*J.toCir3al: und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschrists-

niaßlge Postaus,chlag hinzu. - Auswärts abonnirt man sich, bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

zugelaufen, imer kann Jnsertions- f dem Seh ng nehmen.

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welche im ehe Haus- kann auf äheres bei

kr.

59

36

zu....... n

das Reinigen der Lehrsäle im Knaben-Schulgebäude, veranschlagt zu ... 22

das Reinigen der Schulab­tritte, veranschlagt zu . 20

das Reinigen der öffentlichen

Plätze in der Stadt, ver­

anschlagt zu .... 239 n 30

Sie Kostenvoranschläge können vorher auf unserem Büreau eingesehen werden.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegendenden Orte werden ersucht,

Gießen, den 24. November 1862.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse: _________________Kehr.___________' Forst- und Feldstrafen - Erhebung bei dem Rentamt Gießen.

2989) Die Forststrafen von dem IV. Quartal und die Feldstrafen von der V. Pe­riode l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen : Dienstags und Sam­stags, ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, am 28. November 1862. Großherzogliches Rentamt Gießen.

Melchior.

veranschlagt zu . . . 147

Steinsetzer,, veranschlagt zu 33 das Zerschlagen der Steine, veranschlagt zu . . . 684

Handarbeit, veranschlagt zu 8 x..

Montag den 8. Deeember d. I.,

Vormittags 9 Uhr, das Reinigen der Oefen im

Rathhause und in den

städtischen Schulen, ver­

anschlagt zu . . . . 36 fl. 30

das Auf- und Abschlagen des Winterkastens am Jug- hardsbrunnen, veranschl.

l n. reis