Ausgabe 
26.11.1862
 
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Mittwoch -en 26. November

1862

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---------------------------- l e Xültamtun. jn Gießen bei der Erpeditlvn (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Polrzeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

I) für die Provinzialhauptstadt Gieße» :

F l e i s ch t a r e.

per Pfund fr.

per Pfund fr.

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B r 0 d t a r e.

ff

30 Loth

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2) Für die andern

26

22

5

4

Wasserweck Milchbrod .

20

24

24

28

1

1

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Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

14

10j

9

18

12

10

18

22

18

20

fr.

61 12z

7

14

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch . Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . , Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

17 Rindsfett .

Nierenfett .

Pfund 2 4 2 4

befindlich gei elnec Q1,anht(lt von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1-/. Pfund -waabe

ordinäres l >/, Gerste- und J , ,

Brod aus | % Korn-Mehl | bestehend gemischtes 1 % Waizen- unt> j , Brod aus / % Korn-Mehl bestehend Quint

ist h.ffi m ! onl,crtt Städte und Orte des Kreises

st der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

en.

des

Wittwe aus Gießen ererbte, in Gießen ße.

Oeffentliche Aufforderung.

2833) Alle Diejenigen, welche an die Erbmasse der am 30. Januar 1855 zu Netzen verstorbenen ledigen Rosalie Worms von da, die nach Angabe der betreibenden Interessenten ein in Verlust gerathencs ge­richtliches Testament, in welchem sie ihre Mutter, die Esther, Kaufmann Worms Wittwe zu Gießen, als Universalerbin ein- setzte, hinterlassen haben soll, Ansprüche bilden zu fönnen vermeinen, werden hier­mit aufgefordert, bei Strafe des Ausschlusses von der Erbmasse und bei Vermeidung des Nachtheils, daß sonst die gerichtliche Con- tzrmation des Kaufvertrags zwischen Jsaal ^anau, als Käufer einerseits, und der Betty Hanau und dem Moritz Kaufmann Worms,

Besondere Bekanntmachung.

2913) Von Großherzoglichem Kreisamt

-st uns der Auftrag zur Aufstellung der

binnen drei Monaten, vom ersten Erscheinen dieser Edictalladung in öffentlichen Blättern an gerechnet, bei dem unterzeichneten Gerichte geltend zu machen. Gießen, den 4. November 1862.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Gr0lman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Alle, welche wegen Fehler reclamiren wollen, werden wir auf Anfrage geeignet belehren, inwieweit Zeugnisse zur Begrün­dung von Reclamationen erforderlich sind.

Gießen, den 20. November 1862.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

, 7, Btumcyi, vag ^leMlgen,

^lche die Versetzung in das Depöt oder einjährige Zurückstellung beanspruchen wollen, ihre deßfavsigen Gesuche vor Abnahme der O r t s I i st e bei der unterzeichneten Stelle vorzubringen haben, wenn solche nach dem Gesetze Berücksichtigung finden sollen.

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Gerichtliche und Privat-Bekanntmachuna

Edictalladung. »