für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
M 51 Mittwoch -en 23. Juni 1A62.
Einladung zum Abonnement
auf das
Anzeigeblatt für -ie Stadt und -en Kreis Gießen.
Mit dem 1. Juli 1862 beginnt ein neues Abonnement für das zweite Halbjahr auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:
Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.
Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten rc. rc., die Anklagen und Urtheile der Asstsen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch die starke Aussage des Blattes große Verbreitung und ficheren Erfolg.
Der PränumerationSpreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 fl. 36 fr., halbjährig 48 fr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu.
Die Cxpedition -es Anzeigeblattes für -ie Stadt und den Kreis Gießen.
Fleischtare.
per Pfund fr.
per Pfund fr.
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B r o d t a r e.
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3
bestehend
bestehend
Loth
Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
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Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rinvfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch . Hammelfleisch. . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinfen . . . Dörrfleisch . .
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Rindsfett . . . . , Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
Gerste- und Korn-Mehl Waizen- und Korn-Mehl
fr.
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Quint
— Wasserweck
— Milchbrod .
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Potizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
Pfund
2/ ordinäres
4 s Brod aus
( gemischtes t % s Brod aus j %
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2) Für die andern
Anmerkung befindlich sein.
Bet einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 11/, Pfund Zugabe


