Ausgabe 
24.5.1862
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen

des Jahrgangs für Einheimische 1 ft. 36 fr., für Auswärtig- tritt der Vorschrifts- Postämtern. 3n Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

42.

Samstag den 24. Mai

1862.

Amtlicher T he i l.

Gießen, den 13. Mai 1862.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths:

Kekul 6 , Kreis - Assessor.

Von dem Ortsvorstande zu Albach ist der Antrag gestellt, bei Gelegenheit der Parzellenvermessuna eine Reaulirnna hr Stur» und Gewanntvege in der ganzen Gemarkung Albach vorrunehmen Es wird daber ein Nerr-i-bnik rrc r ® *

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. . Donnerstag den 26. Juni d. I., Vormittags 10 bis 1 Uhr,

rn das Burgermeisterei-Burcau zu Albach anberaumt. v

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auch hierüber die Abstimmung sich erstrecken wird. 8 9 8 " Hellen ma&gebent fern sollen, und daß

Sämmtliche Grundbesitzer Der Gemarkung Albach werden zur Abstimmung in dem anberaumten Termine mit dem emgeladen, daß die weder in Selbstperson, noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte Abstimmenden als für dft N-Ä 9*" LLd"7,°L°""°"3'in «" ®'"rta86ie

Betreffend: Die Auszahlung der Antheile der Gemeinden aus der 1861r Forst- und Feldstrafen-Erhebung des Rentamts Gießen.

An

13;

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen

Ediclallädung.

Oeffentliche Aufforderung.

1254) Die gerichtsbekannten Gläubiger des überschuldeten Adolph Kann von Mainzlar haben mit demselben ein Arran- gemeM gerichtlich abgeschlossen, dessen Ein­sicht Interessenten auf hiesigem Actuariate zu nehmen freisteht. Etwaige Einwendun­gen dagegen, sowie hier unbekannt geblie­bene Forderungen sind binnen sechs Wochen,

Besondere Bekanntmachung.

Warnung!

1316) Wegen Abtragung der Schoor zwischen dem Selters- und Neuenwegerthore kann der Fahrweg um solche mit lang oder schwer geladenen Wagen bis auf W e i t e r e s nicht befahren werden.

Gießen, den 22. Mai 1862.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung an, hier geltend zu machen und resp. an- zumelden, widrigenfalls das Arrangement nach Ablauf der Frist wird bestätigt und in Vollzug gesetzt werden.

Gießen, den 13. Mai 1862.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

Ploch, Dr. Klein, Landrichter. Lanbger.-Affessor.

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Rentamts Gießen.

Wir ersuchen Sie, die Gemeinde-Einnehmer, welche jetzt die Einnahms-Ueberweilunaen über nie ,

Gemeinden ^kommenden Antheile besitzen werden, anzuweisen, diese Antheile binnen 14 Tagen an den ^ahltaaen D

und Samstags und am nächsten Gießener Markttag, Mittwoch den 28. d Mts Vormittaas b-i >,«« in re u9/ Dienstags »«« 16. Mal 1862. G,°W,,°Bch» ®«6. 8 ' b" E»pi-°s I» »chm,».

- 1 ch > ° _____________________________ (l295)