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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 ft., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man flch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

jfä 33 Mittwoch den 23. April 1862

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . , Rinvfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

1) für die Provinzialhauptftadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

per Pfund

per Pfund fr.

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Rindsfett.....

Nierenfett.....

Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

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Gerste- und i n. Korn-Mehl ( behend Walzen- und . . k Korn-Mehl s ^stehend

ordinäres s */, Brod aus # % gemischtes , % Brod «m? } y2 Quint

Wasserweck Milchbrod ,

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fr. 20 24 24 28

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2) Für die andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

befindlich '' cinet Clttantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Nach Beschluß des Ausschusses des landw. Vereins von Obcrhessen soll in diesem Jahr nur eine Viehpreisvertheilung, und zwar zu Schotten, stattfinden. Der Tag, an welchem diese Preisverthcilung stattfinden wirb, soll später bestimmt werden und wird nur vorläufig bemerkt, baß dieses landwirthschaftliche Fest in der zweiten Hälfte des Monats Juli stattfinden wird. Es ist eine Summe von Sechshundert Gulden bestimmt worden, welche zu Preisen und Weavergütunqen verwendet werden soll. Es können Preise erhalten: '

i) Zur Zucht schon taugliche schöne Bullen im Betrag von 15 bis 30 fl. Junge, mindestens ein Jahr alte Bullen und schon ein Vierteljahr im Eigenthum des Besitzers, Preise von 10 bis 15 fl.

2) Rmder eigener Zucht von 2 bis 3 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, oder erst kürzlich gekalbt haben, Preise

3) Ausgezeichnet schöne Schaafböcke Preise bis zu 10 fl. Bezüglich dieser haben die Preisbewerber von den betreffenden Bür- gcrmelstereicn ausgestellte Zeugnisse über das Gewicht der in diesem Jahr von denselben geschorenen Wolle beizubringen.

Es wird noch bemerkt, daß nur wirklich preiswürdiges Vieh bei der Preisvertheilung berücksichtigt werden wird.

Außerdem werden für Vorführung von schönen Fohlen eigener Zucht, die mindestens ein Jahr alt sind, angemessene Ver­gütungen gegeben werden.