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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrists- mästige Postaufschlag hinzu. -- Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. ; In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfß 16. Samstag den 22. Februar 1862.
Fleischpreise vom 22. Februar 1862 an:
• ■ • 1 Pfund Schweinefleisch 18 kr.
Amtlicher T h e i l.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Parzellenvermessung in der Gemarkung Alten-Buseck, nun die Anlegung von Flur- und Gewannwegen.
2690) Die nach den Beschlüssen der Local-Commission festgcstellten Entwürfe über die Anlegung von Flur- und Gewannwegen in den Fluren I, X, XI und XII der Gemarkung Alten-Buseck liegen nebst dem Berathungs-Protokolle der Commission unv den Entschädigungsregistern auf dem Büreau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Alten-Buseck während der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, vom 5. December d. I. beginnend, zur Einsicht der Betheiligten offen.
Zur etwaigen Vorbringung von Reclamationen wird Termin auf
Donnerstag den 6. März 1862, Vormittags 9 bis 1 Uhr, in das Bürgermeisterei-Büreau zu Alten-Buseck anberaumt und wird zugleich bemerkt, daß von denjenigen Betheiligten, welche in diesem Termine keine Reclamationen erheben, nach Art. 22 des Gesetzes vom 24. December 1857 angenommen werden wird, daß sie der Ausführung der Entwürfe zustimmen.
Gießen, den 26. November 1861. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
;j Küchle r.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edictalladung.
Gläubiger-Aufforderung.
382) Etwaige Forderungen an den Nachlaß des kürzlich verstorbenen Johannes Textor I. zu Wicseck sind zum Zweck der Decretur ihrer Auszahlung aus der Nach- laßmasse bis zum 15. März d. I. dahier anzuzeigen.
Gießen, am 13. Februar 1862.
Großhcrzogliches Landgericht Gießen. Ploch.
Besondere Bekanntmachungen.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
386) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, October, November und December 1861 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum
vom 1. bis 29. März d. I. dieselben ein- zulösen oder zu prolongireu, als sonst deren Versteigerung am 12. Mai d. I. stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizu- messen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung ein- lösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreisamts- bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 20. Februar 1862.
Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
394) Die in den Artikeln 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorge- schriebene Ausloosung der Haupt- und Er- gänzungs-Geschwornen für die Assisen der
Provinz Oberhessen im zweiten Quartal 1862 soll
Freitag den 28. Februar d. I., Vormittags 11 Uhr, in öffentlicher Sitzung Großherzoglichen Hofgerichts in dem Hofgerichts-Gebäude vorge- nommen werden.
Gießen, am 20. Februar 1862.
Der Präsident Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen: Dr. Klipstein.
vdt. Balser.
Versteigerungen.
Holzversteigerungen.
381) In der Oberförsterei Rabenau sollen nachstehende Holzversteigerungen abgehalten werden:
1) Dienstaa/den 25. Februar l. I., 23™Ktagd 9 Uhr,
sollen in den iWWten Holzapfkltrusch, Altenbrunnen und Rabenkopf:


