Ausgabe 
19.2.1862
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrists- niäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jfä Mittwoch den IN. Februar

Poliz eitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

' 1) für

Fleischtare.

Ochsenfleisch

Kuhfleisch . . ..........

Rindfleisch ..........

Kalbfleisch

Schweinefleisch ........

Hammelfleisch .........

Schaasfleisch .........

Leberwurfl .

Bratwurst

Schwartenmagen ........

Blutwurst ..........

geräucherter Speck .......

Schinken ..........

Dörrfleisch

die Provinzialhauptstadt Gießen:

per Psund

ff ff

ff ff

ff ff

ff ff

ft ff

ft ff

ff tf

ff tf

tf tf

tf ff

tf ff

ff tf

ft tt

tf ft

fr. 17 14 12

9

17

13

10 20

24

18

20 30

26 22

per Psund

Rinvsfett

Niercnfett ............

Schweineschmalz .........

desgleichen ausgelassenes ......

Pfund

27 ordinäres s '/, 4 s Brod aus j % 2( gemischtes s */2 4\ Brov aus )/2 Loth Quint

5 Wasserweck

4 Milchbrov

B r o d t a r e.

Gerste- und ) , a t . Korn-Mehl | bestehend Waizen- und . .

Korn-Mehl s bestehend

fr.

20

24

24

28

1

1

fr.

7|

15

8z 17"

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l* 1/, Pfund Zugabe befindlich sein.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Gdictall ad ungen.

Oeffen«tliche Aufforderung.

358) Laut Attest Großherzoglichen Orts- gerichts Königsberg hat Andreas Schleen­becker von da das in Königsberger Gemar- fung gelegene Grundstück: Flur I Nr. 499 156 □Älftr. Acker, auf dem Steinacker an Philipp Judt, von Ludwig Thorn zu Gla­denbach gekauft und bezahlt, ohne daß bis jetzt dieses Grundstück dem Namen des Käu­fers im Grundbuch zugeschrieben wordpn wäre. Da nun Ludwig Thorn längst ver­storben, der Aufenthaltsort seiner Kinder und Erben aber unbekannt ist, so werten diese hiermit aufgefordert, etwaige Eigen- thumsrechte an das fragliche Item binnen 60 Tagen dahier zur Geltung zu bringen,

widrigenfalls das fragliche Item dem Lud­wig Thorn ab- und dem Andreas Schlcen- becker zugeschrieben werden wird.

Gießen, den 11. Februar 1862.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

359) Nachdem die Vormünder über die Kinder des am 21. October 1861 verstor­benen Metzgermeisters Johannes Kiesselbach dahier a) Georg Herbold für die Kinder

I. Ehe, Ludwig und Katharina, und b) die Wittwe Kiesselbach, Katharine, geb. Nebe, für die Kinder II. Ehe, Adam und Hein­rich Ludwig, am 20. v. M. die Erklärung abgegeben haben, Vic väterliche Erbschaft ihrer Mündel nur unter der Rechtswohlthat des Inventars anzutreten, so wird Termin I

auf den 2. April v. I., Vormittags 9 Uhr, vor Amt dahier anberaumt mit der öffent­lichen Aufforderung an alle Gläubiger, in diesem Termine ihre Ansprüche bei Meldung der Nichtberücksichtigung bei der Inventar­aufnahme anzumelven und dem, bei der nach dem vormundschaftlichen Inventar vor­handenen Wahrscheinlichkeit der Ueberschul- dung abzuhaltenden Güteversuche, unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht erschienenen als dem Beschlüsse der Mehrheit beitretenv angesehen werden, beizuwohnen.

Kirchhain, am 8. Februar 1862.

Kurfürstliches Justizamt. Limberger, k. A.

vdt. Bezzenberger.