für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrists- niäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä Mittwoch den IN. Februar
Poliz eitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
' 1) für
Fleischtare.
Ochsenfleisch
Kuhfleisch . . ..........
Rindfleisch ..........
Kalbfleisch
Schweinefleisch ........
Hammelfleisch .........
Schaasfleisch .........
Leberwurfl .
Bratwurst
Schwartenmagen ........
Blutwurst ..........
geräucherter Speck .......
Schinken ..........
Dörrfleisch
die Provinzialhauptstadt Gießen:
per Psund
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
ft ff
ft ff
ff tf
ff tf
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tf ff
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ft tt
tf ft
fr. 17 14 12
9
17
13
10 20
24
18
20 30
26 22
per Psund
Rinvsfett „ „
Niercnfett ............ „
Schweineschmalz ......... „ „
desgleichen ausgelassenes ...... „ „
Pfund
27 ordinäres s '/, 4 s Brod aus j % 2( gemischtes s */2 4\ Brov aus ) ‘/2 Loth Quint
5 — Wasserweck
4 — Milchbrov
B r o d t a r e.
Gerste- und ) , a t . Korn-Mehl | bestehend Waizen- und . .
Korn-Mehl s bestehend
fr.
20
24
24
28
1
1
fr.
7|
15
8z 17"
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l* 1/, Pfund Zugabe befindlich sein.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Gdictall ad ungen.
Oeffen«tliche Aufforderung.
358) Laut Attest Großherzoglichen Orts- gerichts Königsberg hat Andreas Schleenbecker von da das in Königsberger Gemar- fung gelegene Grundstück: Flur I Nr. 499 156 □Älftr. Acker, auf dem Steinacker an Philipp Judt, von Ludwig Thorn zu Gladenbach gekauft und bezahlt, ohne daß bis jetzt dieses Grundstück dem Namen des Käufers im Grundbuch zugeschrieben wordpn wäre. Da nun Ludwig Thorn längst verstorben, der Aufenthaltsort seiner Kinder und Erben aber unbekannt ist, so werten diese hiermit aufgefordert, etwaige Eigen- thumsrechte an das fragliche Item binnen 60 Tagen dahier zur Geltung zu bringen,
widrigenfalls das fragliche Item dem Ludwig Thorn ab- und dem Andreas Schlcen- becker zugeschrieben werden wird.
Gießen, den 11. Februar 1862.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
359) Nachdem die Vormünder über die Kinder des am 21. October 1861 verstorbenen Metzgermeisters Johannes Kiesselbach dahier a) Georg Herbold für die Kinder
I. Ehe, Ludwig und Katharina, und b) die Wittwe Kiesselbach, Katharine, geb. Nebe, für die Kinder II. Ehe, Adam und Heinrich Ludwig, am 20. v. M. die Erklärung abgegeben haben, Vic väterliche Erbschaft ihrer Mündel nur unter der Rechtswohlthat des Inventars anzutreten, so wird Termin I
auf den 2. April v. I., Vormittags 9 Uhr, vor Amt dahier anberaumt mit der öffentlichen Aufforderung an alle Gläubiger, in diesem Termine ihre Ansprüche bei Meldung der Nichtberücksichtigung bei der Inventaraufnahme anzumelven und dem, bei der nach dem vormundschaftlichen Inventar vorhandenen Wahrscheinlichkeit der Ueberschul- dung abzuhaltenden Güteversuche, unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht erschienenen als dem Beschlüsse der Mehrheit beitretenv angesehen werden, beizuwohnen.
Kirchhain, am 8. Februar 1862.
Kurfürstliches Justizamt. Limberger, k. A.
vdt. Bezzenberger.


