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Mittwoch den IS. Juni

1862

Der Stadt-Einnehmer: Enders.

1) das erste Ziel Communalsteuer für 1862,

2) Schulgelder aus den Stadtschulen und dec Realschule vom 1. Quartal 1862,

3) die in diesem Monat fälligen Holzsteiggelder, können zur hiesigen Stadtkaffe bezahlt werden.

Gießen, am 13. Juni 1862.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

1532) Nachverzeichnete städtische Gelder:

Brodpreise vom 18. Juni 1862 an:

4 Pfund gemischtes Noggenbrod 16'/, kr. 2 Pfund gemischtes Roggcnbrod 8'/4 fr.

Einladung zum Abonnement

auf das

Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Juli 1862 beginnt ein neues Abonnement für das zweite Halbjahr auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige U n t e r h a l 1 u n g s b l ä t t e r.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten rc. re., die Anklagen und Urtheile der Assisen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.

Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.

Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 fl. 36 kr«, halbjährig £8 kr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu.

Die Cxpedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postanfschlag hinzu. - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. - In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

schnb schwarz, seidene Kappe zwei Cigarren-Etuis, ein Geldtäschchen mit einigen Kupfermünzen rc., ein Kinder.

M r T Sonnenschirm, e,n Paar schwarz. seidene Stauchen, einkleiner Katechismus Luther's", ein Handtuch,

gez. M. L 6 , cm wollener Kinderstrumpf, em carirtes Taschentuch, ein altes Taschentuch, gez. R., ein altes Taschenmesser ein kleiner schlüssel und em Buchze.ger. - Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen' 3 Wochen zu melden , widrigenfalls ®Sanoml7 ^urnini862n rurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

E) ßen, am 17. junt 1862. Großherzogliche Polizciverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

----_ _ Nover.

Anzeigeblsll

für die

Stadt und den Kreis Gießen