Anzeigeblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

KEemt wöchentlich -w°i Mal/ Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschrifts- mäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts adonnirt man sich bei alleu Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Samstag den 18. Januar 1862.

Amtlicher Theil.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

In Folge häufiger Zuwiderhandlungen gegen Vie, bezüglich der Aufsicht über Fremde bestehenden Vorschriften sehen wir uns veranlaßt, hiermit in Erinnerung zu bringen, daß ,

die rum gewerbsmäßigen Beherbergen von Fremden nicht berechtigten Einwohner von Gießen verpflichtet sind, von der Ankunft und Abreise der von ihnen über Nacht in ihre Wohnungen aufgenommenen Fremden, welche nicht in die Klasse der im Art. 81 des Polizeistrafgesetzes *) bezeichneten Leute gehören, dann die Anzeige bei uns zu machen, wenn sich die Fremden länger als drei Tage dahier aufhalten.

Diese Verpflichtung liegt namentlich auch den Dienstherrschaften bei der Aufnahme ortsfremder Dienstboten rc. ob. Giefien, den 17. Januar 1862. Großherzogliche Polizciverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

a Nover.

Sowohl die -um Beherbergen vvn Fremden berechtigten Wirthe (Gastwirthe), als auch sonstige Privatpersonen, welche wissentlich Dlenst- oder Arbeitsuchende die mit keinen Legitimationspapieren versehen sind, Orgelspieler, Seiltänzer, Korbmacher, Kesselflicker, herumziehende Schauspieler­truppen Musikbanden Marionettenspieler, über Nacht in» ihre Wohnung aufnehmeu, sind verpflichtet, hiervon sogleich nach deren Aufnahme und wenn diese zur Nachtzeit stattfindet, am anderen Morgen der Polizeiverwaltungsbehvrde die Anzeige zu machen.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von einem bis fünf Gulden bestraft.

Gefundene Gegenstände:

Einige Ellen weißes Zeug, ein buntes seidenes Halstüchelchen, eine silberne Haarnadel, ein Geldtäschchen mit zwei Kreuzern, ein Cigarren-Etuis und drei kleine Schlüssel in einem Ring. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich bald zu melden.

Gießen, am 17. Januar 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edirtsliadung.

Gläubig er-Aufford er ung.

1) Forderungen und Ansprüche aller Art an den Nachlaß des kürzlich verstorbe­nen OrtsbürgerS Wilhelm Krämer III. zu Alten-Buseck sind längstens bis Ende Januar nächsten Jahrs dahier anzumelven, falls dieselben bei Vertheilung des Nach­lasses berücksichtigt werden sollen.

Gießen, am 22. December 1861.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

Ploch, Hellmann, Landrichter. Landger.-Affessor.

Besondere Bekanntmachung.

82) ES ist mir bis zur definitiven Be­setzung die Fortführung des Großherzog­lichen Ortsgerichts provisorisch übertragen

worden. Ich bringe dieses zur öffentlichen Kenntniß, mit dem Anfügen, daß Geschäfte, dahin einschlagcnd, im sog. alten Büreau auf dem Rathhaus entgengenommcn wer­den. Gießen, den 13. Januar 1862.

Großhcrzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel.

Versteigerungen.

Lieferung von Mauersteinen, Sand und Kalk.

117) Zur Erbauung eines neuen Post­hauses dahier sollen

Donnerstag den 23. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, im Gasthaus zum Promenadehaus dahier:

1) die Lieferung von 50 Cubikklaftern M auersteinen vonden Steinbrüchcn an der Hardt,

2) desgleichen von 350 Stück Basalt­steinen von 35" Länge aus dem Steinbruch am Hangelstein,

3) desgl. von 15 Cubikklaftern Lahn­sand,

4) desgl. von 500 Bütten Luftkalk, in mehreren Abtheilungen an die Wenigst­nehmenden versteigert werden.

Gießen, am 16. Januar 1862. Großhcrzogliches Postamt Gießen. _______________Schön.___________ Die Vergebung der Lieferung von

Schichten - Pflastersteinen bei der Stadt Gießen.

1118) Freitag den 24. Januar 1862, des Vormittags 9 Uhr,

soll die Lieferung von 75 Cubikklaftern Schichten - Pflastersteinen, veranschlagt zu 7125 fl., sodann das Setzen derselben,