Ausgabe 
18.1.1862
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der maftge Postaufschlag hinzu. - Auswärts abonnirt man sich bei alleu Postämtern. - In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jfä ___________________Samstag -en 11. Januar 1SG2.

2l m t l i ch e r T h e i l.

Bekanntmachung,

die andmveite Besetzung des Consulats der Vereinigten Staaten von Amerika für das Großherzogthum Hessen betreffend.

ttnn bp^,ntlr"1 William Waltvn Murphy zu Frankfurt, welcher mittelst Patents d. d. 15. August l. I.

von dem Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika zum Konsul dieser Staaten für das Großherzoqthum Hessen

Darmstadt, den 27. November 1861.

Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern.

v. D a l w i g k.

_____________________________________________Dr. Neidhardt.

Polizrilichc Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

eine.car(irte ®°?cne Schürze, ein Krägelchen, ein weißer Palatin, ein Etuis für Feuerzeug und ein Kinder- schuh- Zugelaufen: ein Pinscherhund. Die Elgenthümer werden aufgefordert, sich bald zu melden.

Gießen, am 16. Januar 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen

Edictalladungen.

Gleichzeitig soll im Termin Massecurator und Gläubigerausschuß erwählt, auch die Güte versucht werden. Die Gläubiger, welche nicht erscheinen, oder nicht mit "ge­nügenden Vollmachten vertreten sind, wer­den überall den Beschlüssen der Mehrheit beipflichtend angesehen.

Hungen, am 9. December 1861.

Großherzoglichcs Landgericht Hungen. H e n s l e r.

Forderungen und Ansprüche aller Art an denselben sind bis

Montag den 24. Februar k. I. bei Vermeidung des sonst stillschweigend ein­tretenden Ausschlusses derselben von der Con- cursmasse dahier anzumelden und desfallsige Vorzugsrechte bis dahin bei Vermeidung der Richtberücksichtigung dahier anzuzeigen und zu begründen.

Zugleich soll in dem anberaumten Ter­min ein Vergleich zwischen den Gläubigern über die angemeldet werdenden Forderungen und angesprochen werdenden Vorzugsrechte, beziehungsweise über die Rang-Ordnung, in Welcher die Gläubiger aus der Masse zu befriedigen seien, versucht und über die

i , r----j uvll^urveren ^cacy-

! laß der verstorbenen Gerhard Hof. mann's Wittwe zu Mainzlar ist Concurs erkannt.

Alle Gläubiger desselben werden! 2893) Ueber den überschuldeten Nach auf Mittwoch den 5. Februar 1862, l ...... m

Vormittags 9 Uhr, zur Anmeldung und Begründung ihrer For­derungen entweder in Selbstperson oder durch gehörig Bevollmächtigte, sowie zur Geltend­machung etwaiger Vorzugsrechte bei sonst stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse geladen.

Gläubiger-Aufforderung.

1) Forderungen und Ansprüche aller Art an den Nachlaß des kürzlich verstorbe­nen Ortsbürgers W i l h e l m K r ä m e r III. r» Alten-Buseck sind längstens bis Ende Januar nächsten Jahrs dahier anzumelden, falls dieselben bei Vertheilung des Nach­lasses berücksichtigt werden sollen.

Gießen, am 22. December 1861.

Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch, Hellmann, Landrichter. Landger.-Assessor.

2858) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen hat am 16. November d. I. über das um 3243 fl. 1% fr. über­schuldete Vermögen des August Braun von Langd den förmlichen Concursprozeß