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für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige tritt der Vorschrift-' mäßige Postaufschlag hinzu. - Auswärts abvnnirt man sich bei, allen Postämtern. - In Gießen bei der Expedition lCanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä 7e>. Mittwoch» den 17, September 1862.
_________Die Polizeitarm für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 5335. “
Brtrrffrnd: Untersuchung wegen lebensgefährlicher Körperverletzung
des Heinrich Balser von Reiskirchen.
Gießen, am 12. September 1862.
Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen an
die Großheyoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Heinrich Nürnberger ledig, von Reiskirchen, 24 Jahre alt, kräftiger Statur, mit hellbraunen Haaren und breitem Gesicht soll wegen oben genannten Vergehens in gerichtliche Untersuchung gezogen werben. Da er sich aus der Heimath entfernt hat so werden Sie angewiesen, auf denselben zu fahnden und ihn im Betretungsfalle anher abzuliefern i Y , >o
__' _________________ K ü ch l e r.
Bekarsutmerchurrg,
die gesetzlichen Forderungen an Stpdirende aus dem Sommer-Semester 1862 betreffend
... 'Vlcffm Sommer entstandenen gesetzlichen Forberungen an Stuoirende müssen bis zum 20. September v 3
LKihS'b hCd,nilnST LUr(%9' Fracht und längstens bis zum 15. November 0. I geltend gemacht werben, widriges
falls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren. ' 9
Gießen, den 29. August 1862. Großherzogliches Universitäts-Gericht.
________________ Haberkorn.
Gerichtliche «ich Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
2345) Nachverzrichnete städtische Gelder:
1) . Holzsteiggelder, am 1. d. Mts. fällig gewesen,
2) Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule pro II. Quartal 1862 und
3) die noch rückständige Communalsteuer pro 1862, können in den ersten acht Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden
Gieße», am 12. September 1862. Der Stad,.Einnehmer:
Enders.
1) Konrad Lepper,
2) Wilhelm Lepper,
3) Joh. Georg Lepper III., sämmt- lieh in Amerika,
4) Katharina Lepper in England.
Da der Wohnort der genannten Personen unbekannt ist, so werben dieselben auf Antrag ter übrigen dahier anwesenden Erb- intenssenten hiermit aufgesorbert, so gewiß binnen tret Monaten ihre Rechte an dem
Edirtalladung.
Oeffentlichc Aufforderung.
202l) Christian Lepper von Königsberg ist am 7. Juli l. I. ohne Hinterlassung von Leibeserben verstorben. Zu bessen Erb- schäft sind unter Andern auch folgende abwesende aus Königsberg gebürtige Geschwister unt> Geschwisterkinder des Verstorbenen gerufen :
fraglichen Nachlaß dahier geltend zu machen, als sonst Verzicht auf die Erbschaft unter- stellt unb der Nachlaß den dahier anwesenden Interessenten überwiesen werden wird.
Gießen, den 5. August 1862.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Dr. v. Schmalkalder, Stabtrichter. Stadlger.-Assessor.


