Ausgabe 
17.5.1862
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

40» Samstag den 17. Mai 1G62.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Verordnung, Unterschleife bei Postfrcithümern.

Das

Groß herzogliche Landgericht Gießen an

die Grostherzoglichen Drtsgerichte seines Bezirks.

Einige in der neuesten Zeit zu unserer Kenntnisz gelangten Fälle bestimmen uns, die in obigem Betreff vorhandenen, wie es scheint, in Vergessenheit gerochenen Verordnungen vom 31. März 1818 und 25. October 1842 'in das Gedächtnis zurückzurufen Die letztere bestimmt unter anderem:Wer einen Brief oder ein Paquet, dessen Inhalt nicht herrschaftlich ch, als herr­schaftlich bezeichnet oder einem herrschaftlichen und als solcher bezeichneten Briefe oder einem herrschaftlichen und als solchem bezeichneten Paquete einen nicht herrschaftlichen Gegenstand beifügt, ist mit einer Geldstrafe von einem bis zu sieben Gulden zu belegen und gehalten, das tarifmäßige Porto zu entrichten. . 8

P l o ch.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictalladung.

Oeffentliche Aufforderung.

1254) Die gerichtsbekannten Gläubiger des überschuldeten Adolph Kann von Mainzlar haben mit demselben ein Arran­gement gerichtlich abgeschlossen, dessen Ein­sicht Interessenten auf hiesigem Actuariate zu nehmen freisteht. Etwaige Einwendun­gen dagegen, sowie hier unbekannt geblie­bene Forderungen sind binnen sechs Wochen, vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung an, hier geltend zu machen und rcsp. an­zumelden, widrigenfalls das Arrangement nach Ablauf der Frist wird bestätigt und in Vollzug gesetzt werden.

Gießen, den 13. Mai 1862.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

P l o ch, Dr. Klein, Landrichter. Lanvger.-Affeffor.

Besondere Bekanntmachung.

Cvln-Mindener, Oberhausen-Arnhei- mer und Cöln - Gießeüer Eifenbahn.

Privat - Dopeschon - Dienst.

1241) Bei Berechnung der Gebühren für die telegraphische Correspondenz auf den

Linien der unter unserer Verwaltung stehen­den Bahnen kommt die bisher mitberechnete dritte Zone hinfort in Wegfall und bleiben nur zwei Gebühren-Zonen bestehen, nämlich: die erste bis zu 10 Meilen, die zweite über 10 Meilen Entfernung.

Das Maximum der Beförderungs-Gebühr für eine einfache ausschließlich auf unse- ren Bahnlinien zu befördernde Depesche (20 Wörter) beträgt demnach 16 Sgr.; für eine Depesche von 30 Wörtern 24 Sgr. u. s. w.

Cöln, den 9. Mai 1862.

Die Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellfchast.

Versteigerungen

1099) Montag den 16. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr,

soll auf dahiesigem Rathhause die zu der Concursmasse des Calme Levi Reiß dahier gehörende Hofraithe in der Wallthorstraße, Flur 4 Nr. 981 mit 23 lüKlftr., an den Meistbietenden versteigert werden.

Gießen, den 1. Mai 1862.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. In Auftrag des Vorstehers:

Weidig, ältester Ortsgerichtsmann.

Die Vergebung von Chaussirarbeit bei der Stadt Gießen.

1248) Donnerstag den 22. Mai 1862, des Vormittags 9 Uhr,

soll die Chausstrung eines Theils der Karl- schnciße im District Fernewald, veranschl. zu 148 fl. 45 kr., auf dem Rathhause da­hier an den Wenigstfordernden vergeben werden.

Gießen, den 14. Mai 1862.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _____________________V ogt.

1237) Die Lieferung von 80 Stecken Buchen-Scheidholz soll

Mittwoch den 21. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, bet Großherzoglichem Hofgericht dahier durch öffentliche Versteigerung an den Wenigstneh- menven in Accord gegeben werden.

Gießen, den 13. Mai 1862.

In Auftrag: Böger,

HofgerichtS-Protocollist.

1269) Samstag den 17. Mai 1862, Nachmittags 3 Uhr,

werden verschiedene alte Baumaterialien in