Ausgabe 
16.8.1862
 
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§. 8. Es soll möglichst dafür gesorgt werden, daß bei allen Salzmagazinen und, soweit es sich um den gewöhnlichen Bedarf handelt, auch bei den besonderen Verkaufsstellen stets die erforderlichen Quantitäten an Vieh- und Gewerbesalz bereit gehalten sind.

Bei den letzteren sind Quantitäten von mehr als 4 Gentnern, deren Bezug den Verkaufsstellen nicht bereits bekannt war, wenigstens 14 Tage voraus anzumelden, wenn nicht von der Verkanfsstelle selbst ein kürzerer Termin als zulässig angegeben wird.

§. 9. Die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 1. April 1853, den Viehsalzverkauf an Landwirthe betreffend, treten außer Wirksamkeit.

Darmstadt, den 26. Juli 1862.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

In Verhinderung des Ministers:

8.* SStegeleben. Fabricius.

Bekanntmachung.

Am 4. d. Mts. ist im Gießener Stadtwalde, nahe an der Licher Straße, ein schwarzseidener Filzhut und eine weiße Schildkappe gefunden und an die Großherzogliche Bürgermeisterei Hausen abgeliefert worden. Der Eigenthümer wird aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei der genannten Bürgermeisterei zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände an den Finder zurückgegeben werden.

Gießen, am 14. August 1862. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Das Turn- unb Sängerfest zu Gießen betreffend.

Bei dem großen Andrange von Menschen, der (bei günstigem Wetter) während der bevorstehenden Festtage stattfinden wird, wird Jedermann dazu beitragen müssen, daß der freie Verkehr nicht gestört werde.

Auf den Straßen, insbesondere auf denen, durch welche die Festzüge gehen, dürfen keine Fuhrwerke aufgestellt werden. Die Gastwirthe haben dafür zu sorgen, daß die Wagen der in ihren Wirtschaften einkehrenden Fremden in den Höfen, oder an solchen Orten, wo sie den freien Verkehr nicht stören, untergebracht werden.

Es wird gestattet, solche Fuhrwerke auf den Schlachthausplatz, im Nothfalle auch hinter die Kirche zu stellen.

Da der Zug sich durch viele Straßen bewegt, kann er von allen Zuschauern gesehen werden, wenn sie sich angemessen vertheilen. Es wird anempfohlen, sich zunächst auf die freien Plätze und in die breiteren Straßen nicht in die engeren Straßen zu stellen.

Die Zuschauer dürfen nicht neben dem Zuge herlaufen, weil hierdurch ein störendes und nachtheiliges Gedränge verursacht werden würde. Jeder, welcher den Zug von der Straße aus sehen will, bleibe auf dem einmal genommenen Platze stehen bis der Zug vorüber ist.

Die Eltern werden dafür zu sorgen haben, daß kleine Kinder sich nicht in die größeren Menschenmassen mischen.

Ei« störendes Umlagern der Festhalle und des Festplatzes ist zu vermeiden.

Den Anordnungen der Festordner und der zur Führung der Aufsicht bestellten Männer muß willig Folge geleistet werden.

Die Eltern, Dienstherrschaften und Handwerksmeister werden ersucht, ihre Kinder, Dienstboten, Gewerbsgehülfen und Lehrlinge auf diese Anordnungen aufmerksam zu machen.

Gießen, den 15. August 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

Die Vergebung von Waisenkindern in Erziehung und Pflege.

2001) Es sollen mehrere Waisenkinder von 712 Jahren in Erziehung und Pflege gegeben werden. Diejenigen, welche auf die Uebernahme solcher Kinder reflectiren, wollen ihre Anerbietungen in der Kürze hier machen. Gießen, den 7. August 1862.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.__________

Markt-Anzeige.

2058) Man bringt hiermit zur öffent­lichen Kenntniß, daß die für die hiesige Stadt bestimmten zwei Vieh- und Krämer­märkte, welche im Landkalender nicht ein­getragen sind, an den bestimmten Tagen, als am 21. August und 26. November l. I., abgehalten werden.

Butzbach, am 13. August 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Butzbach.

Küchel.

Versteigerungen.

Verpachtung von Weiden-Nutzungen. 2059) Mittwoch den 20. d. Mts., Vormittags 8 Uhr,

soll der Korbweidenschnitt aus den fisealischen Pflanzungen an der Lahnstrecke von Gießen bis Naunheim an die Meist­bietenden für das laufende Jahr verpachtet werden.

Die Zusammenkunft ist auf der Lahn- brücke dahier.

Gießen, am 14. August. 1862.

Großherzogliches Kreisbauamt Gießen. Holzapfel.

2055) Die Buchbinderarbeit von acht Registern zu Hypothekenbüchern soll nach vvrgelegt werdendem Muster

Dienstag den 2. September d. I., Vormittags 10 Uhr, unter den alsdann bekannt gemacht werden­den Bedingungen, an den Wenigstnehmen­den in Aecord gegeben werden, weßhalb sich

Steigliebhaber zur benannten Stunde in dem Aetuariate des unterzeichneten Gerichts einfinden wollen.

Hungen, am 12. August 1862. Großherzogliches Landgericht Hungen.

I. V. d. L.: Ceßner, Landger.-Assessor.

2064) Freitag den 29. d. Mts., Vormittags 11 Uhr,

soll auf hiesigem Rathhaufe das am Dome gelegene 2stöckige, viele Räumlich- leiten enthaltende, sog. Wacht- und Stadt-Waage-Gebäude aus den Abbruch öffentlich meistbietend ver­kauft werden. Dasselbe ist kaum 80 Jahre erbaut, steht vorzüglich gut im Holz und ist überhaupt auf*6 Beste erhalten, so daß es sich zur Errichtung eines geräumigen Gebäudes sehr wohl eignet.

Wetzlar, den 13. August 1862.

Der Bürgermeister: W a l d s ch m i d.