Polizeiliche Bekanntmachungen.
Das am 17. bis 19. August zu Gießen abgehalten werdende Turner- und Sängersest, insbesondere
die Lieferung der Bäckerwaaren betreffend.
Da an den bevorstehenden Festtagen mehr Fremde hierher kommen werden als man je in der Stadt gesehen hat, wird eine außergewöhnlich große Menge an Brod und Wecken erforderlich sein. Deßhalb wird hiermit verfügt:
1) Sämmtliche Bäcker haben schon vom nächsten Freitag an weit mehr Brod als sonst zu backen, damit cs am Sonn- und Montag nicht an trocknem Brode fehlt.
2) In derselben Weise, wie der Vorrath am Sonntag und an den folgenden Tagen abnimmt, ist er durch fortgesetztes Backen wieder zu ergänzen.
3) Am Sonntag haben nicht einzelne — sondern sämmtliche Bäcker frische Wecke zu backen.
Wenn sich Keiner auf den Andern verläßt, wenn Jeder nach Kräften leistet, kann es an den nöthigen Bäckerwaaren nicht fehlen. Es liegt im eignen Interesse der hiesigen Bäcker, daß sie den Bedarf an Brod und Wecken liefern, daß sie die Behörde nicht in die unangenehme Lage versetzen, Brod von Außen einbringen zu lassen.
Gießen, den 12. August 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Vorsichtsmaßregel gegen Taschendiebe und Gauner betreffend.
Die Erfahrung hat gelehrt, daß die vagabundirenden Gauner und Taschendiebe vorzugsweise die Orte aufsuchen, wo Volksfeste größere Menschenmassen zusammenführen, in welchen sich leichter stehlen läßt.
Es ist nicht daran zu zweifeln, daß während des bevorstehenden Festes auch hierher fremde Diebe kommen werden, denn während des Frankfurter Festes hat sich ergeben, daß viele Taschendiebe sich auf Reisen befinden. Dort wurden nämlich 51 Taschen-Uhren, meist goldene, sodann 19 Geldbeutel und Portemonnaies, 8 Brieftaschen mit Geld und vieles Andere gestohlen, und cs ist anzunehmen, daß noch weit mehr Leute bestohlen worden sind, die keine Anzeige vom Diebstahl gemacht haben.
Will das Publicum hier nicht in gleicher Weise bestohlen sein, so ist vor Allem in den Häusern eine größere Vorsicht nöthig als sie in der Regel gebraucht wird. Silberne Löffel die tir offenen Küchen frei da liegen — Stiefel die auf den Vorplätzen stehen, — Kleider die auf den Vorplätzen hängen, — Werthsachen die in offenen nicht bewachten Stuben liegen, können und werden von einschleichenden Dieben gestohlen werden, weil es dem Aufsichtspersonal unmöglich ist, die mit Menschen angefüllten Straßen zu überblicken.
Außer elegant gekleideten Taschendieben werden wahrscheinlich auch einige Mädchen und Frauen aus den Kreisen Marburg und Kirchhain sich hier einfinden, die sehr geschickte Taschendiebe sind, von denen man dies aber nicht vermuthet, weil sie in hübscher ländlicher Tracht erscheinen.
In der Regel befinden sich mehrere Taschendiebe beisammen, die ein künstliches Gedränge machen und den zu Bestehlenden einklemmen. Der Dieb giebt das gestohlene Object an einen hinter ihm stehenden Gehülfen, damit man es, wenn er etwa ergriffen wird, bei ihm nicht findet. Sehr oft tragen Taschendiebe einen Rock auf dem Arm, unter welchem sie die Bewegungen der den Diebstahl ausführenden Hand verbergen.
Die Taschendiebe sprechen die Gaunersprache; man kann, wenn man völlig unbekannte Worte Hört, merken, daß man von Taschendieben umringt ist. Beispielsweise führen wir unten einige Sätze an*).
Unter den angegebenen Verhältnissen sehen wir uns veranlaßt, dem Publicum die größte Vorsicht anzuempfehlen. Sollte Einer des Diebstahls oder eines Versuchs hierzu verdächtig erscheinen, so lasse man ihn nicht laufen, sondern man liefere ihn an uns ab, denn es ist jedesmal ein großer Gewinn für die menschliche Gesellschaft, wenn ein reisender Taschendieb auf längere Zeit unschädlich gemacht wird.
Gießen, den 12. August 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
*) Dorfdrücken — heißt: einen Taschendiebstahl begehen.
Dorfdrücker, Quinter, Kiesler, Seifensieder, Cheilefzieher — heißt: Taschendieb. (Viele Dinge haben mehrere Namen).
Geschock — heißt: Jahrmarkt.
Scheere — heißen die 2 Finger mit denen der Taschendieb stiehlt.
Verbüß machen (Verbüß melvchnen) — heißt: ein künstliches Gedränge machen.
Der Hornikel hat eine füchsige Lupp (Tick) mit füchsigem Schlangelchen, wir wollen in's Dorf gehen und den Moos Hecken — heißt:
„der reiche Herr hat eine goldene Uhr mit goldener Kette, wir wollen sie ihm aus der Tasche holen."
Der Kaffer hat in seiner Pöckelsiene sein Pichtkißchen (Meffumme-Kistchen) — heißt: „der Bauer hat in seiner Umhängeckasche seinen Geldbeutel."
Der hat eine Fiene von Kisuff (Kisuv) im Schnitt — heißt: „der hat eine Dose von Silber in der Jacktasche." _______—__ „i„,i
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Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.
Druck und Verlag der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.


