Ausgabe 
13.8.1862
 
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für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts abonni.t man fich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Mittwoch den 13. August 1S62.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

Ochsenfleisch

Kuhfleisch . . . .

Rindfleisch .

Kalbfleisch .........

Schweinefleisch

Hammelfleisch ........

Schaaffleisch

Leberwurst

Bratwurst

Schwartenmagen .......

Blutwurst geräucherter Speck ...... Schinken Dörrfleisch . . .

per Pfund kr.

. 17

zz zz 14

zz zz 12

zz zz 10

zz zz 18

zz zz 15

zz zz 10

zz zz 18

. 22

ZZ ZZ 18

zz zz 20

zz zz 30

zz zz 26

Rindsfett ...........

Nierenfett ...........

Schweineschmalz . ........ desgleichen ausgelassenes ......

B r o d t a r e.

Pfund

2) ordinäres l */, Gerste- und ) < n .

4( Brod aus ) % Korn-Mehl | bestehend

2 gemischtes % Waizen- und - . . s

4j Brod aus ) % Korn-Mehl j bestehend

Loth Quint

5 Wasserweck .......

4 Milchbrod ........

per Pfund tf // ff u ff ,/ n tr

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

kr. 20 24 24 28

kr.

71

141

81

161

1

1

. S(nnt etf ung: Bet einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/. Pfund Zugabe oesinouch sein. y

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

Schuldentilgung der Stadt Gießen.

1953) Bei der am 24. d. Mts. vorgenommenen Verloosung von Auporteur- Obligationen der Stadt Gießen sind folgende zur Rückzahlung bestimmt worden, nämlich: von dem Z'^procentigen Anlehn:

Lit. A. Nr. 6. 8 und 63, ä 1000 fl. . . . 3000 fl.

8. zz 177 500

C. 12. 26. 179. 209. 252. 253. 255. 306.

310 und 328, ä 100 fl. . . . 1000

D. 30 50

von dem 4proccntigen Anlehn:

B. 3 mit 500

Zusammen 5050 fl.

Die Besitzer dieser Schuldverschreibungen werden mit dem Anfügen in Kenntniß gesetzt, daß die Empfangnahme der Kapitalien gegen Rückgabe der Obligationen binnen 3 Monaten zu geschehen hat und daß die Verzinsung vom 1. November d. I. ab aufhört.

Gießen, den 29. Juli 1862. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Edictalladung.

Oeffentliche Aufforderung. 2021) Christian Lepper von Königs- berg ist am 7. Juli l. I. ohne Hinterlassung von Leibeserben verstorben. Zu dessen Erb- schäft sind unter Andern auch folgende ab- wesende aus Königsberg gebürtige Geschwister und Geschwisterkinder des Verstorbenen ge- rufen:

1) Konrad Lepper,

2) Wilhelm Lepper,

3) Joh. Georg Lepper III., sämmt- lich in Amerika,

4) Katharina Lepper in England. Da der Wohnort der genannten Perso- nen unbekannt ist, so werden dieselben auf Antrag der übrigen dahier anwesenden Erb- interessenten hiermit aufgefordert, so gewiß binnen drei Monaten ihre Rechte an dem