für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchmtUch zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr für tritt
mäjitge Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — ^n Gießen bei der Erpedltion (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
j|3 Samstag den 12 Februar 1862
Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
A m t l i ch e r T heil.
Bekanntmachung.
Die Rechnung des Armenvereins von 1860 liegt, nachdem sie von dem Ausschüsse geprüft und abgeschlossen worden ist, binnen 8 Tagen zu Jedermanns Einsicht auf der Canzlei der Großherzoglichen^ Provinzial- Direction dahier offen.
Das summarische Ergebniß der Rechnung wird nachstehend den Statuten gemäß zur öffentlichen Kenntmß gebracht.
Einnahme.
Kassevorrath aus vorderen Jahren 075 fl. 42 kr.
Beiträge der Mitglieder 12£° * £2 » Zinsen von Kapitalien , . - - • • • -/ • • • 57 " 20 "
Summa 2001 fl. 57 kr.
Ausgabe.
Unterstützungen:
a) an 4402 Handwerksburschen - “• kr.
d) an Bezirks-Arme . . - - - - - ■ 639 „ 36 „ 1079 4R fr-
Verwaltungskosten . . -....... " k? "
Uneinbringliche Beiträge , - ,-r . > • ' ' ' ’ e? " oq "
Ausgelichen . . • • • • - • • • 57 " 20 «
Summa 1304 fl. 32 kr.
A b fchl « st.
Die Einnahme beträgt . . - •_ • - ... . ■ 2001 fl. 57 kr.
Die Ausgabe beträgt . - • • • - • • • 1304 „ 32 „
Verglichen bleibt Ueberschuß 697 fl. 25 kr.
Wie die menschliche Macht überhaupt alle Roth nicht zu beseitigen vermag, so ist begreiflich auch der Armenverein nicht im Stande, das Betteln ganz zu verbannen. Auf das. mehr oder minder werden die Schwankungen in dem Preise der Lebensmittel und die Gelegenheit zum Verdienste stets ihren natürlichen Einfluß äußern. Haben wir aber auch in den letzten Jahren die nach- theiligcn Wirkungen eines ungünstigen Verhältnisses in dieser Beziehung zu beklagen, so dürfen wir doch nicht übersehen, wie wohl- thätig die Wirksamkeit des ArmenvercinS für die möglichste Beschränkung der Bettelei gewesen ist. Wenn man erwägt, daß die im Jahre 1860 von dem Verein unterstützten 4402 wandernden Handwcrksburschen sonst auf das Betteln verwiesen gewesen wären und ebensoviele Hunderte von Hülfsbedürftigen der Umgegend in Folge der wohltätigen Unterstützungen des Vereins der dringenden Roth entrückt und vom Betteln abgehalten worden sind, so darf man wohl, aus die Fortdauer einer wohlwollenden Theilnahme der hiesigen Bewohner an unserm Vereine hoffen. Indem wir darum bitten, richten wir zugleich an die unterdessen neueingezogcnen Einwohner das Ersuchen, zu dem Vereine ihren Beitritt erklären zu wollen.
Gießen, den 7. Februar 1862. Der Vorstand des Armenvereins.
K ü ch l e r.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Eine Laterne, ein schwarzer Schleier, ein Paar wollene Handschuhe, ein weißes Kopskissen, gez. S., eine Kattunschürze und eine Kinderschürze, ein weißes Taschentuch, gez. H. M. 6. und eine Elfenbeinbroche. — Die Eigentümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. „ .... „ ,
Gießen, am 11. Februar 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinz,alhauptstadt Gießen.
Nover.


