für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des JabrgangS für Einheimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

WS. Mittwoch den 10. December 1862.

Polizeitaren

für -en Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

B r o d t a r e.

Wasserweck Milchbrod .

ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

ff

ff

Pfund

2) 4\

ff ff ff

ff

ff

ff

ff

tf

ff

ff tf tf tf tf

tf

tf

Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . , Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

fr.

17 14

10.1

9 18

12

10 18

22

18

20 30

26 22

4 \

Loth

5

4

per Pfund

tf tf

l/s Gerste- und / . n , , \ % Korn-Mehl | be^hend l */i Waizen- unb ) . , . \ % Korn-Mehl I ^stehend

per Pfund

tf tf

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

fr.

20

24

24

28

1

1

fr.

6z 121

7

14

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zuaabe befindlich sein. 9

Amtlichem T h e i l.

Betreffend: Die Vollziehung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die Versicherung der Gebäude gegen Feucrsgcsahr und die Vergütung der Brandschaden betreffend.

Gießen, am 6. Derembcr 1862.

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen an

die Großherzogiichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir fordern Sie auf, alsbald unter Zuziehung des Gemeinderaths die vorgeschriebene jährliche Revision der Brandkataster vorzunehmen und das Ergebniß binnen 14 Tagen uns anzuzeigen.

____ K ü ch l c r.

B e k a n n t m a ch u n g.

Auf Antrag Großherzoglicher Bürgermeisterei Laubach bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der sogen. C hri ft ags-Markt in Laubach nicht, wie im Kalender irrthümlich angegeben ist, auf den 23. d. Mts., sondern auf den 16 d. Mts fällt.

Schotten, den 2. Dceember 1862. Großherzogliches Krcisamt Schotten.

Hoffmann.