für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man flch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
O£. Samstag -en 9. August 1862.
Amtlicher T h e i l.
Bekanntmachung,
die Aufhebung der Chausseegelderhebstätte Klein-Linden betreffend.
Mit Bezug auf das in Nr. 18 des Regieruugslatts vom Jahr 1846 bekannt gemachte Längenverzeichniß der Staats-- und Provinzialstraßen bringt die unterzeichnete Behörde hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die darin benannte Chausseegelderhebstätte zu Klein-Linden mit höchster Genehmigung aufgehoben worden ist.
Darmstadt, den 18. Juli 1862.
Großherzogliche Ober - Steuer - Direction.
In Verhinderung vcs Directors:
Dr. Hügel,
Geheimer Ober - Steuerrath. Baur.
Gießen, am 4. August 1862.
Betreffend: Die Aufstellung der Viehstandstabellen für 1862.
Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die GroMnoglichen Bürgermeistereien.
Aus den von Ihnen angegebenen Viehpreisen der einzelnen
Gemeinden berechnen sich die Durchschnitte
für den Kreis:
1) für ein Pferd auf 140 fl.
6) für ein Rind auf
40
fl.
2) „ „ Fohlen auf 80 „
7) „ „ Schaaf auf
8
u
3) „ einen Bullen auf . . . 90 „
8) „ „ Schwein auf .
20
//
4) „ „ Ochsen auf . . HO „
9) „ eine Ziege auf
6
u
5) „ eine Kuh auf ... 70 „
10) „ einen Esel auf
20
If
unter deren Zugrundelegung Sie nunmehr die Viehstandstabellen aufzustellen und bis zum 25. d. Mts. an uns einzusenden haben. K ü ch l e r.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein Pfandschein über sieben Reste Zeug, ein Geldtäschchen mit einigem Geld, ein schwarzer Glacehandschuh, ein blauer baumwollener Strumpf, ein Stiefel, eine graue wollene Schürze, ein Paar weiße wollene Kinderstrümpfe, ein weißer wollener Kinderschuh und einige Schlüssel. — Die Eigenthümer werden aufgcfordert, sich binnen 3 Wochen zu melden, widrigenfalls diese Gegen- stände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 8. August 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Die Vergebung von Waisenkindern in Erziehung und Pflege.
2001) Es sollen mehrere Waisenkinder von 7—12 Jahren in Erziehung und Pflege
gegeben werten. — Diejenigen, welche auf die Uebernahme solcher Kinder reflectiren, wollen ihre Anerbietungen in der Kürze hier machen. Gießen, den 7. August 1862.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
2000) Nach Mittheilung Großherzoglicher Districts-Einnehmerei Gir^m I kann die Zahlung der Brandkassebeiträge bis zum 15. v. Mts. noch ohne Kosten geschehen.
Gießen, den 8. August 1862.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Vogt.


