Ausgabe 
5.11.1862
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 ft., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jfä 8».

Mittwoch den 3. November

1862.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, unb zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

per Pfund

per Pfund

II

II

II

Brodtare.

Pfund

II

II

M Loth 5 4

ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . .

Leberwurst

Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

II

II

2) Für die

ist der Laib Brod

Rindsfett.....

Niercnfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

Gerste, und t , , . Korn-Mehl s bestehend Waizen- unb . , . Korn-Mehl \ bestehend

Wasserweck

Milchbrod . .

fr.

17 14 10!

9 18 12 10

18

22 18

20 30

26 22

Städte und Orte des Kreises und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

» n

andern

fr.

20

24

24

28

fr.

12!

7 14

1

1

befindlich sei^"k""S' ®el eincr Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 11/, Pfund Zugabe

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

2725) Die Communalsteuer pro IV. Ziel 1862 kann in den hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.

Gießen, am 31. October 1862.

ersten acht Tagen noch ohne Kosten zur

Der Stadt-Einnehmer: Enders.

2715) Die Steigerer des Holzes in den Districten Hölle und Wanne des Gießener Stavtwaldes werden hiermit aufgefordert, das noch sitzende Holz wegen den daselbst vorzunehmenden Fällungen binnen 14 Tagen abzufahren.

Gießen, den 27. Oktober 1862.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Bogt.

Versteigerungen.

2740) Freitag den 14. November l. I., Vormittags 10 Uhr,

wird in dem Landeszuchthaus dahier zur Lieferung in 1863 im Soumissionswege vergeben.

1) Flüssiges Wasserglas aus der Fabrik von Kun heim & Cvmp. zu Berlin zur Wasche des Weißzeuges.

2) Reiserbesen (sind Muster cinzusenden.)

3) Papier und sonstige Schreibmaterialien (sind Muster einzuscnden.)

4) Ungebleichte Leinwand, sog. Futter- leinen.

5) Gebleichtes baumwollenes Zettel- und Einschlaggarn.

6) Blaues und graues leinenes Zettel- garn.

7) Gebleichtes Handtücherzeug.