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Hr. Mer- v. Wrede, pr. Trösel, neck; Hrn. ölu, GerS- , Rothe v. ). Dresden

Hr. Wahl, n. Privall.

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SUjrigrblall

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrifts- mäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jt£ Mittwoch -en 3 December 1862.

Polizeitaren

für d en Kreis Gießen, und zwar:

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rinbfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . .

Leberwurst

Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

per Pfund fr.

11 u 17

i> n 14

10 j

n 9

H 11 18

u u 12

II io

II II 18

22-

U U 18

20

u ii 30

» ii 26

h ii 22

Rindsfett

Nierenfett Schweineschmalz . ........ desgleichen ausgelassenes ......'

B r o d t a r e.

Pfund

2 t ordinäres i % Gerste- und ) , , v

41 Brod aus f % Korn-Mehl \ Abstehend

2( gemischtes s J/a Waizen- und i , , w

41 Brod aus j % Korn ° Mehl f bestehend

Loth Quint

5 Wasserweck .....

4 Milchbrod .....

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

per Pfund f! tf H tf W tf tf tf

1

1

fr.

20

24

24

28

fr.

61 12z

7

14

befindlich "fein"Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr al« 1% Pfund Zugabe

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachung

Besondere Bekanntmachungen.

2959) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der diesigen Sparfasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar

Vormittags von 7 bis 12 Uhr:

1) Samstag den 6. December,

2) Dienstag 9.

3) Mittwoch 10.

4) Samstag 13.

5) Dienstag 16.

6) Mittwoch 17.

7) Samstag 20.

8) Dienstag 23.

9) Mittwoch 24.

10) Samstag 27.

11) Dienstag 30.

12) Mittwoch 31.

Die Interessenten werden daher aufge- fordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schulcscheine sich zu legitimiren.

Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stabt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 24. November 1862.

Der Rechner der Spar- und Leihfasse: ___________Kehr.

3019) Die Pfandscheine Nr. 61208, 68543, 68651 und 68728 sind angeblich verloren worben. Wer etwa Ansprüche an dieselben zu bilden hat, muß dieselben inner­

en.

halb 14 Tagen dahier zur Anzeige bringen, als sonst die Pfänder ohne Weiteres an den Verpfänder verabfolgt werben.

Gießen, den 27. November 1862.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Edictstlsdung.

3017) Nachdem Großherzoglichcs Hof- gcricht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des abwesenden Ludwig Vel- ten zu Lang-Göns den förmlichen Con- cursprozeß erfannt hat, werden Alle, welche Forderungen an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche in dem auf den

23. Januar f. I., Vormittags 10 Uhr, anberaumtcn Liquidations-Termin bei Mel­dung des stillschweigenden Ausschlusses an-