für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschrists- mäßlge Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition sCanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
88. Samstag den 1. November 18(>2.
Amtlicher T h e i l.
Wr*» : DI- MlMMg .» B-n-ss-ng«.U-,. *m 28' 1862
Das
Großherjogliche Kreisamt Gießen
an f
die Großher^oglichen Bürgermeistereien.
Die Ableistung des Verfassungseires der neu aufgenommenen Ortsbürger erfolgt bekanntlich:
Montag den 10. November d. I., Vormittags 9 Uhr in Gießen,' und , Samstag den 15. desselben Monats, Vormittags 10 Uhr in Lich. Sie werden an sofortige Einsendung der bezüglichen Berichte erinnert.
K ü ch l e r. ./
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
ein r?!?encr mit/,ot6cm Stnn, ein „Lesebuch für Elementarschüler", ein „Uebungsbuch zum Uebersetzen" von Spieß, ein Tintinfaßchen, ein Paar blaue wollene und ein Paar weiße baumwollene Strümpfe, ein Paar schwarze Glaoc-^andsckube ein Kinderschuh unv einige Schlussel. — Die Eigenthumcr werden aufgefordert, stch binnen 3 Wochen zu melden ^widrigenfalls'diese Gegenstände aus Verlangen an die Finder zurückgcgebcn oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werten
Gießen, am 31. October 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
2725) Die Communalfteuer pro IV. Ziel 1862 kann in den hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.
Gießen, am 31. October 1862.
ersten acht Tagen noch ohne Kosten
Der Stadt-Einnehmer: Enders.
zur
2715) Die Steigerer des Holzes in den Districten Hölle und Wanne des Gießener Stattwaldes werden hiermit aufgefordert, das noch sitzende Holz wegen den daselbst vorzunehmenden Fällungen binnen 14 Tagen abzufahren.
Gießen, den 27. October 1862.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. > Vogt.
Edirtalladung.
Den Nachlaß der Marie Forbach aus Lollar betreffend.
2672) Die unverheurathete Marie Forbach aus Lollar ist kürzlich gestorben. Die Jntestaterden haben ihren unbedeutenden Nachlaß mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Indem wir dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern
wir alle Diejenigen, welche etwa Ansprüche an diesen Nachlaß haben und bilden wollen, auf, dieselben binnen 4 Wochen von heute an sogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, als sie sich sonst zu gewärtigen haben, daß sie bei Regulirung dieses Nachlasses nicht berücksichtigt werden.
Gießen, am 16. October 1862. Großherzogliches Landgericht Gießen.
Ploch.


